Politik
Weitere Coronasonderregeln verlängert
Donnerstag, 16. Dezember 2021
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nochmals drei seiner Coronasonderregelungen bis zum 31. März 2022 verlängert. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen bei Kinder sowie telefonische und telemedizinische Beratungen.
Eltern von Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren können damit weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen.
Grund sei, dass in der derzeit vorherrschenden vierten Coronawelle gerade Kinder stark von Infektionen betroffen seien, schreibt der G-BA. Ziel der Verlängerung der Sonderregelung sei es, Kinderarztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken für Kinder zu minimieren.
Für die Untersuchungen U1 bis U5 gilt dagegen laut G-BA keine Ausnahme. Denn in den ersten sechs Lebensmonaten bedürfe es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung der Kinder und Eltern, um Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt die Möglichkeit zur telefonischen Beratung bis zum 31. März 2022 bestehen. Der G-BA sieht es in der vierten Coronawelle als geboten an, für Patienten, die an komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen leiden, die ursprünglich bis Ende des Jahres befristete Sonderreglung weiter aufrecht zu erhalten.
Damit soll das Risiko für eine mögliche Infektion mit COVID-19 beziehungsweise deren Übertragung oder Verbreitung nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vermindert und sichergestellt werden, dass ASV-Patienten situations- und zeitgerecht versorgt werden können, hieß es.
Die Möglichkeit zu telemedizinischen Beratungen bei der Versorgung von COVID-19-Patienten wird ebenfalls verlängert. Bis Ende März 2022 erhalten Spezialkliniken für solche Leistungen Zentrumszuschläge, wenn sie in ein intensivmedizinisches digital-gestütztes Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Mit Hilfe von Audio-Videoübertragung in Echtzeit blieben gemeinsame virtuelle Behandlungen, interdisziplinäre Konsultationen und Fallbesprechungen zwischen allgemeinen und spezialisierten Krankenhäusern weiterhin möglich, teilte der G-BA mit. Patienten, die an COVID-19 erkrankt seien, könnten so in weniger hochspezialisierten Kliniken vor Ort bleiben, profitierten aber zugleich vom Expertenwissen.
Die Beschlüsse werden vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. © may/EB/aerzteblatt.de

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