Vermischtes
Gericht kippt 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen
Freitag, 17. Dezember 2021
Lüneburg/Hannover – In Niedersachsen darf wieder jeder ohne Impfpass oder Armbändchen einkaufen: Die 2G-Regel im Einzelhandel ist vorläufig aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg kippte mit Beschluss von gestern einen Eckpfeiler der Anti-Corona-Maßnahmen der Landesregierung.
Die Beschränkung im Einzelhandel auf Geimpfte und Genesene sei in der jetzigen Infektionslage nicht notwendig zur Abwehr des Coronavirus. Sie verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz (Az.: 13 MN 477/21). Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Die Regel galt erst seit dem vergangenen Montag. Der Handelsverband hatte sie vorher scharf kritisiert und gewarnt, dass mit 2G das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen kommen werde.
Das OVG blieb mit dem Spruch seiner kritischen Linie zu den von der Landesregierung verhängten Einschränkungen treu. Es gebe kein schwerwiegendes öffentliches Interesse, 2G im Einzelhandel fortzusetzen, schrieb das Gericht.
Auch die anderslautende Einigung von Bund und Ländern auf 2G im Einzelhandel reiche nicht als Begründung. Das Gericht nannte diese Beschlüsse von Anfang Dezember eine „maßgeblich politische Festlegung“.
Vor dem OVG geklagt hatte die Woolworth GmbH, die auch in Niedersachsen Einzelhandel in Filialen mit einem Mischsortiment betreibt. Der 13. Senat nannte mehrere Gründe, warum er 2G im Einzelhandel als untaugliche Maßnahme zur Eindämmung des Virus werte.
Es gebe zu viele Ausnahmen – die weitaus meisten Kontakte fänden im Lebensmittelhandel statt. Auch der Vergleich mit Restaurant- oder Konzertbesuchen oder mit Sport trage nicht. In einem Laden hielten sich die Kunden kürzer auf, sie seien weniger körperlich aktiv.
„Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen“, schrieb das Gericht. Wenn die Läden das korrekte Tragen dieser Masken kontrollierten, werde dies „das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne“.
Stattdessen bringe 2G erhebliche Grundrechtseinschränkungen für ungeimpfte Kunden wie für die Ladenbesitzer. In der Kombination von einem beherrschbaren Infektionsgeschehen, einer geringen Wirkung zum Infektionsschutz und Grundrechtseingriffen erweise sich 2G im Einzelhandel „derzeit als unangemessen“.
Die Landesregierung kündigte eine Reaktion auf den OVG-Beschluss an. Die oppositionelle FDP begrüßte den Spruch. „Der Einzelhandel ist nachweislich kein Infektionstreiber“, sagte Fraktionschef Stefan Birkner. „Die Landesregierung will damit lediglich den Impfdruck erhöhen und trägt das auf dem Rücken des Einzelhandels aus.“
Nach mehreren Niederlagen vor Gericht müsse die Regierung endlich lernen, ihre Maßnahmen rechtlich besser zu begründen. „Grundrechtseingriffe sind nur zulässig, wenn sie zum Infektionsschutz zwingend notwendig sind.“
Mitte Dezember hatte das OVG bereits die 2G-plus-Regel für Besuche beim Friseur, bei der Fußpflege oder bei anderen körpernahen Dienstleistungen gekippt.
Ende November hatte das Gericht geurteilt, dass die Coronaverordnungen des Landes bislang immer auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruhten. Aber einzelne Maßnahmen seien überzogen gewesen, zum Beispiel die Schließung von Autowaschanlagen im Frühjahr 2020.
Mit dem OVG-Beschluss räche sich einmal mehr, „dass die Landesregierung Eile vor Sorgfalt als oberste Maxime hat“, sagte die Grünen-Fraktionschefin Julia Willie Hamburg. Die Regierung müsse jetzt schnell eine mit mehr Sorgfalt erarbeitete neue Verordnung vorlegen, „damit hier kein regelungsfreier Raum entsteht“.
Die Landesregierung in Niedersachsen teilte mit, es solle in der ersten Hälfte der kommenden Woche eine Novelle des Gesetzes geben. Die Bundesregierung hält weiterhin an speziellen Coronaauflagen für den Einzelhandel fest.
Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit heute in Berlin. Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, es mache weder epidemiologisch noch gesundheitspolitisch Sinn, solche Regeln jetzt zu kippen. Dies gelte insbesondere wegen der bevorstehenden Welle mit der neuen Virusvariante Omikron, sagte der SPD-Politiker in Hannover.
Die Urteile zu den 2G-Regeln in den Ländern sind bisher unterschiedlich ausgefallen. Das OVG in Schleswig-Holstein entschied kürzlich in einem Eilverfahren – zumindest vorerst – , dass das Gesetz in dem Bundesland vorerst als rechtens eingestuft werde. Auch dort hatte ein Warenhauskonzern für seine Filialen in dem Bundesland geklagt. © dpa/may/aerzteblatt.de

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