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Ärztekammer will Konsequenzen für Arzt wegen Gefälligkeits­attesten

Montag, 20. Dezember 2021

/picture alliance, Ziga Zivulovic jr., FA Bobo, PIXSE

Jena – Weil er in der Coronapandemie Gefälligkeitsatteste zum Umgehen der Maskenpflicht ausgestellt haben soll, könnte ein Hausarzt aus Thüringen seine Zulassung verlieren. Wegen dieses Vorwurfs sei Straf­anzeige gegen den Mann erstattet worden, sagte eine Sprecherin der Landesärztekammer.

Die Kammer habe den Sachverhalt zugleich dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt – mit der dringen­den Empfehlung, approbationsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies könnten der Entzug der Appro­bation – der Arztzulassung – oder das vorübergehende Ruhen der Zulassung sein. Das Landesverwal­tungsamt ist die Approbationsbehörde in Thüringen.

Der Fall ist einer von bislang 72 in Thüringen seit Pandemiebeginn, bei denen die Kammer den Verdacht eines Verstoßes gegen die ärztliche Berufspflicht im Zusammenhang mit Corona geprüft hat. In 24 dieser Fälle geht es demnach um Gefälligkeitesatteste für Menschen, die sich der in vielen Bereichen geltenden Maskenpflicht entziehen wollen.

Andere Vorwürfe waren beispielsweise das Leugnen des Coronavirus und der davon ausgehenden Gefah­ren, der Verstoß gegen Hygienevorschriften und unkollegiales Verhalten auf Demonstrationen.

In diesem Jahr hatten mehr als 300 Patientenbeschwerden bei der Kammer einen Coronabezug. Teils ging es um die Nichteinhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen in Praxen und Kliniken, teils um aus Patientensicht zu strenge Hygienemaßnahmen.

Andere Menschen beschwerten sich, weil sie beim Arztbesuch wegen im Wartezimmer begrenzter Perso­nenzahl vor der Praxis warten mussten. Nicht immer sei Corona der Anlass für Beschwerden gewesen, sondern habe bei Kritik aus anderen Gründen eine Nebenrolle gespielt. Der Landesärztekammer gehören 13.000 Ärzte an, rund 9.500 sind berufstätig. © dpa/aerzteblatt.de

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