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Virtuelles Krankenhaus NRW bewährt sich in der Pandemie

Dienstag, 21. Dezember 2021

/sdecoret, stock.adobe.com

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben bislang 530 schwerst an COVID-19 erkrankte Patien­ten von telemedizinischen Behandlungen im Rahmen des „Virtuellen Krankenhauses Nordrhein-West­falen“ (VKh.NRW) profitiert.

„Durch die enge Vernetzung von Expertinnen und Experten können wir auch angesichts der vierten Welle der Coronapandemie dem erhöhten Bedarf an intensivmedizinischer und infektiologischer Exper­tise besser gerecht werden“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Das Virtuelle Krankenhaus helfe dabei, die Kapazitäten der nutzbaren Intensivbetten zu erhöhen und Zeit zu gewinnen, da durch die erhöhte Behandlungsqualität die Verweildauer verkürzt werden könne.

„Wir vernetzen Medizin digital und interdisziplinär. Das Virtuelle Krankenhaus ermöglicht eine zeitnahe Beratung mit den Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen, was die Behandlung und Prognose gerade bei schwer erkrankten Patienten deutlich verbessern kann“, erläuterte Nadja Pecquet, Geschäfts­führerin des VKh.NRW.

Das Virtuelle Krankenhaus ist im März 2020 mit einer Vorstufe gestartet, um schwer an COVID-19 er­krankte Menschen standortunabhängig zu versorgen. Durch den Einsatz von Telekonsilen können landes­weit Kliniken auf die Expertise der Unikliniken Aachen und Münster zurückgreifen. Mittlerweile haben sich laut dem Gesundheitsministerium etwa 140 Krankenhäuser des Landes dem telemedizinischen Netzwerk angeschlossen.

„Wir sind sehr froh, Ärzte auch in der vierten Welle der COVID-19-Pandemie über das Netzwerk der Vorstufe des VKh.NRW dabei unterstützen zu können, COVID-Patienten auf ihren Intensivstationen optimal zu versorgen“, sagte Gernot Marx, Klinikdirektor für Operative Medizin und Intermediate Care der Universitätsklinik Aachen sowie Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) . Er ist verantwortlich für die Leitung und Steuerung der Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses. © hil/aerzteblatt.de

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