Politik
Testphase des E-Rezeptes wird verlängert
Dienstag, 21. Dezember 2021
Berlin – Die Testphase zur Einführung des elektronisches Rezeptes (E-Rezept) soll zunächst fortgesetzt werden. Einzelheiten zum weiteren Vorgehen werden in den nächsten Wochen verbindlich abgestimmt. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik angekündigt.
Alle Beteiligten seien aufgefordert, den Prozess der Einführung des elektronisches Rezeptes (E-Rezept) zu unterstützen, mahnt das Ministerium in dem Brief. Sobald die vereinbarten Kriterien erfüllt seien, solle dann die Umstellung auf das E-Rezept nach einem „noch festzulegenden Rollout-Verfahren“ erfolgen.
Man teile die aus dem Gematik-Gesellschafterkreis geäußerte Auffassung, dass sich aus den bisherigen Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg noch keine Rückschlüsse auf eine flächendeckend technische Funktionalität ziehen lassen, heißt es in dem Anschreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Ursächlich sei die „zu geringe Teilnehmerzahl“.
Im Rahmen der ausgeweiteten Testphase, die bis Ende Dezember läuft, habe die Gematik die Anzahl der Teilnehmenden – insbesondere auch industrieseitig – steigern können. In diesen Rahmen sei aber auch deutlich geworden, dass die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stünden.
Das Ministerium weist darauf hin, dass das aber die Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes sei. Diese Rahmenbedingungen müssten nun „schnellstmöglich“ geschaffen und der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden. Das BMG mahnt für diese Testungen „deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten“ an.
Zudem brauche es von allen Akteuren eine höhere Transparenz über den Projektfortschritt. Leisten solle dies ein „Reporting-Prozess“, der geeignet sei, „Missverständnisse“ über den Reifegrad der Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems zu vermeiden. Das Projekt solle so entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zügig in der Versorgung etabliert werden.
„Es ist gut, dass das Bundesgesundheitsministerium die Warnungen der Leistungserbringerorganisationen in der Gematik ernst nimmt und vor dem bundesweiten Rollout des E-Rezepts zunächst die Testphase fortsetzen und ausweiten will“, begrüßte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ankündigung. Die Ärzteschaft unterstütze ausdrücklich die Einführung des E-Rezepts und werde sich konstruktiv in die weiteren Tests einbringen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kommentierte die Verlängerung der Testphase über den 31. Dezember 2021 hinaus ebenfalls positiv. „Es ist richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium den Fakten Rechnung trägt und die Testphase für das E-Rezept verlängert hat“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Die KBV habe gemeinsam mit anderen Leistungserbringerorganisationen der gematik-Gesellschafterversammlung früh davor gewarnt, dass ein bundesweiter Rollout nicht funktionieren werde und zugleich auf eine Übergangslösung gedrängt.
Laut Gematik soll die Testphase genutzt werden, um die Anzahl der Teilnehmenden an den Tests zu erhöhen, Updates aufzuspielen, die nötige Software zu installieren, das Personal zu schulen und die Stabilität des Zusammenwirkens der einzelnen erforderlichen Komponenten intensiv zu prüfen. In diesem Zeitraum werde außerhalb der kontrollierten Testphase wie gewohnt das Muster-16-Formular („rosa Zettel“) genutzt.
Ab Januar wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) laufend Updates zum Ausstattungsgrad der Apotheken, Praxen und Krankenhäuser geben. Die Gematik selbst will ihre Gesellschafter und die Öffentlichkeit transparent zum aktuellen Stand der Einführung informieren.
Wie die Gematik nochmals betonte, sind mit der bundesweiten Öffnung der Testphase im Dezember 2021 alle Akteure gefordert, sich intensiv zu beteiligen. Alle Praxis- und Apothekenverwaltungssysteme sowie Krankenhausinformationssysteme müssten zügig die Testung aufnehmen, hieß es. © aha/aerzteblatt.de

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