Ärzteschaft
Ärzte begrüßen Verbot der Plakatwerbung für Tabak
Montag, 3. Januar 2022
Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, hat das Aus für Tabakwerbung auf Außenflächen wie Plakatwänden und Haltestellen zum neuen Jahr begrüßt. Es sei gut und richtig, dass der Gesetzgeber dies endlich verbiete, sagte der BÄK-Chef.
„Zuletzt war in keinem anderen Land der Europäischen Union außer in Deutschland diese Art von Werbung möglich.“ Studien zeigten, dass Werbung gerade bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöhe. Auch für abhängige Raucher setze dies ständig Schlüsselreize, die einen Ausstieg erschwerten.
Nach einem bereits 2020 beschlossenen Gesetz ist seit Samstag zunächst Außenwerbung für herkömmliche Tabakprodukte wie Zigaretten tabu. Für Tabakerhitzer soll das Verbot Anfang 2023 greifen, für E-Zigaretten Anfang 2024 – ausgenommen jeweils direkt an Wänden oder Schaufenstern von Fachgeschäften.
Untersagt ist Tabakwerbung unter anderem schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften, im Kino bei Filmen für Unter-18-Jährige oder mittels Gratisproben bei Festivals.
Reinhardt sagte: „Wir beobachten mit großer Sorge, dass Jugendliche durch E-Zigaretten an das Rauchen herangeführt werden. Wir hätten uns deshalb ein sofortiges komplettes Außenwerbeverbot auch für elektronische Verdampfer und E-Zigaretten gewünscht statt der vorgesehenen stufenweisen Scharfschaltung des Gesetzes.“ Trotzdem sei das jetzige Verbot ein erster Schritt, um Jugendliche besser zu schützen und Rauchern den Ausstieg aus der Sucht zu erleichtern.
Mit Blick auf elektronische Erhitzungssysteme wie E-Zigaretten oder E-Shishas sagte der Ärztepräsident, derzeit versuche die Industrie, diese als weniger gefährliche Alternative zu vermarkten. „Dabei ist gar nicht absehbar, welche gesundheitlichen Langzeitschäden mit ihnen verbunden sind. Schon jetzt gibt es Hinweise auf Schädigungen der Atemwege sowie des Herz-Kreislauf-Systems.“ © dpa/aerzteblatt.de

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