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Politik

Schleswig-Holstein verschärft Coronaregeln

Montag, 3. Januar 2022

/picture alliance, dpa, Axel Heimken

Kiel – Schleswig-Holstein verschärft angesichts der sich ausbreitenden Coronavariante Omikron die Schutzregeln. Bei Veranstaltungen wird ab morgen die Teilnehmerzahl auf maximal 50 in Innenbe­rei­chen beziehungsweise 100 im Freien begrenzt; bisher galt bei halber Kapazität maximal 1.000.

Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte oder Genesene auf maximal zehn Personen gilt nicht mehr nur in der Wohnung, sondern auch im öffentlichen Raum. Darauf verständigten sich gestern Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), seine Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheits­mi­nister Heiner Garg (FDP), sowie die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, wie die Staatskanzlei in Kiel mitteilte.

Günther sagte mit Blick auf die alte Rechtsbasis der Coronaverordnungen, die die rot-grün-gelbe Koa­liti­on in Berlin hatte auslaufen lassen: „Ich fordere den Bund auf, die epidemische Lage von natio­naler Trag­weite festzustellen.“

Ziel müsse es sein, „alle notwendigen Instrumente im Kampf gegen die Pande­mie zur Verfügung zu ha­ben“. Anderenfalls will der Regierungschef den Landtag bitten, die epidemische Lage für das Land fest­zustellen. Die Grüne Heinold und FDP-Mann Garg hatten sich – entgegen dem Kurs ihrer Parteien im Bund – bereits zuvor dafür ausgesprochen.

Die Länder beraten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 7. Januar über das weitere Vorgehen. Gün­ther bat Landtagspräsident Klaus Schlie, eine Sondersitzung des Landesparlaments für den 10. Januar einzuberufen. Dann will er auch eine Regierungserklärung halten.

Vereinbart wurde von den Koalitionsspitzen ferner, dass Tanzveranstaltungen grundsätzlich den Behör­den angezeigt werden müssen. Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt künftig nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In Einrichtungen der Pflege und der Ein­gliederungshilfe gilt für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht. Die Änderung der entsprechenden Verord­nung soll morgen inkrafttreten.

Günther sagte, die noch ansteckendere Omikron-Variante sei in Schleswig-Holstein inzwischen die vor­herrschende. Günther, der in der Verschärfungsdiskussion angesichts der zunächst guten Lage in seinem Land lange gebremst hatte, sagte: „Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, eine Überlastung des Ge­sund­heitssystems zu vermeiden.“ Nachschärfungen der Regelungen seien mit Blick auf bestehende Unsi­cher­heiten, die Dynamik des Infektionsgeschehens und Folgen für die Quarantäne von Kontaktpersonen sinnvoll.

Gesundheitsressortchef Garg forderte eine Ministerkonferenz noch vor den Bund-Länder-Beratungen kommenden Freitag. Im Zusammenhang mit der Omikron-Variante sei über eine Verkürzung der Quaran­tänezeiten und die Zulassung der Auffrischungsimpfung für 12- bis 17-Jährige zu beraten, sagte er laut der Mitteilung. „Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen sind notwendig. Es ist darüber hinaus aber sinnvoll, dass sich die zuständigen Fachministerinnen und -minister bereits vor dem Bund-Länder-Treffen über weitere Schritte austauschen.“

Finanzministerin Heinold sagte: „Unabhängig von der Frage, wie gefährlich Omikron ist, steht auf jeden Fall fest, dass das Virus extrem ansteckend ist. Damit nicht zu viele Menschen auf einmal krank werden, müssen Kontakte weiter reduziert werden. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte zu reduzieren und vorsichtig zu sein. Damit es gelingt, die Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein auch weiterhin zu gewährleisten.“

Günther verwies aber auch auf Studien aus Großbritannien sowie Erfahrungen anderer Staaten, denen zufolge Omikron im Vergleich zur Delta-Variante zu milderen Krankheitsverläufen führe. Ob das auch für Ungeimpfte gilt, von denen es in Deutschland besonders viele gibt, ist aber unklar. Auffrischungs­impfungen seien zudem sehr effizient gegen symptomatische Verläufe, sagte Günther. „Deshalb ist und bleibt das Impfen und das Boostern weiterhin das A und O der Pandemiebekämpfung. Geboosterte tragen zudem weniger zur Virusweitergabe bei.“ © dpa/aerzteblatt.de

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