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Politik

Umstrukturierung des Medizinischen Dienstes abgeschlossen, Aufgabenspektrum erweitert

Donnerstag, 6. Januar 2022

/Medizinischer Dienst Bund

Essen – Die vom Gesetzgeber vorgesehene Neuaufstellung des Medizinischen Dienstes wurde zum Jah­resbeginn abgeschlossen. Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet und tritt in die Nachfolge des bisherigen MDS ein. Zudem wurde das Aufgabenspektrum erweitert.

Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und der MDS (Medi­zinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) organisatorisch neu aufgestellt und einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt.

Die Medizinischen Dienste in den Ländern wurden bereits zum 30. Juni 2021 umbenannt; danach erfolg­te die Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund in Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern.

Mit der Reform sollte unter anderem die fachliche Unabhängigkeit der Gutachter des Medizinischen Dienstes gestärkt werden. Zudem erhielt der Medizinische Dienst neue Aufgaben im Bereich der Kran­kenhausprüfungen.

Zentrale Neuheit sind hier die sogenannten Strukturprüfungen, die die in den vergangenen Jahren schnell steigende Zahl an Einzelfallprüfungen der vergangenen Jahre deutlich reduzieren sollen. Statt­dessen sind die Krankenhäuser verpflichtet, Strukturmerkmale in abrechnungsrelevanten Opera­tionen- und Prozedurenschlüsseln vom Medizinischen Dienst im Vorfeld prüfen zu lassen, damit sie Leistungen abrechnen können.

Der Medizinische Dienst Bund koordiniert außerdem die fachliche Arbeit der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern, fördert deren Zusammenarbeit und vertritt ihre Interessen auf Bundesebene. Neu ist in diesem Kontext die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen.

Diese sollen der bundesweit einheitlichen Begutachtung der Versicherten dienen – etwa wenn es um die Feststellung des Pflegegrads oder um Leistungen der Krankenversicherung geht. Zu den zentralen Aufga­ben gehört weiterhin die Beratung der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene, insbesondere des GKV-Spitzenverbandes.

Dem paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund gehören ehrenamtliche Mitglieder aus der Selbstverwaltung der Krankenkassen und ihrer Verbände, Vertreter aus Patienten- und Betroffenenorganisationen sowie Mitglieder aus Ärzteschaft und Pflege­beru­fen an. © aha/EB/aerzteblatt.de

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