Vermischtes
Bisher etwa 94 Prozent der Bundeswehrsoldaten geimpft oder genesen
Donnerstag, 6. Januar 2022
Berlin – In der Bundeswehr haben bisher etwa 94 Prozent der mehr als 180.000 Soldaten eine vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Das ist das Ergebnis einer ersten vorläufigen Erhebung, nachdem der Schutz gegen COVID-19 Ende November vom Verteidigungsministerium (BMVG) in die Liste duldungspflichtiger Basisschutzimpfungen aufgenommen wurde.
„Die erfreulich hohe Impfbereitschaft unserer Soldatinnen und Soldaten zeigt außerdem, dass es sich bei den zum Teil lautstark auftretenden Impfverweigerern in Uniform um eine winzige Minderheit handelt, die in keiner Weise für die Bundeswehr als Ganzes steht“, sagte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) dazu. „Diesen Menschen, die sich bewusst außerhalb der Kameradschaft stellen, werden wir mit Entschlossenheit entgegentreten.“
Der prozentuale Impfanteil in der Bundeswehr liegt deutlich höher als in der gesamten Bevölkerung, in der erst rund 71,5 Prozent den vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Impfung haben. Allerdings sind Soldaten bislang die einzige Berufsgruppe, bei der die COVID-19-Schutzimpfung über die sogenannte Duldungspflicht zur vorgeschriebenen Regel gemacht wurde.
Zunächst ist nicht klar, wie viele unter den verbliebenen sechs Prozent der Soldaten Impfverweigerer sind. Die Zahl umfasst auch Menschen, die über ein Attest von der Impfung befreit sind oder – beispielsweise wegen längerer Abwesenheit – nicht erfasst sind. „Die gute Impfquote bei unseren Soldatinnen und Soldaten ist ein Zeichen der großen Disziplin innerhalb der Truppe, aber auch der Solidarität gegenüber unserer gesamten Gesellschaft“, so Lambrecht.
Gegen die verpflichtenden Coronaimpfungen waren bei der Bundeswehr zunächst die Beteiligungsgremien Sturm gelaufen, obwohl eine ganze Reihe anderer Impfungen vorgeschrieben sind – gegen teils weniger gefährliche oder weniger ansteckende Krankheiten. Ein Schlichtungsausschuss hatte sich dann dafür ausgesprochen.
Bei einer Impfverweigerung drohen nun Konsequenzen, wie auch Heeresinspekteur Alfons Mais Ende vergangenen Jahres in einem Schreiben klargemacht hatte. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Duldungspflicht nicht zu beanstanden sei. Dabei ging es um einen Soldaten, der sich gegen acht Tage Disziplinararrest wegen einer verweigerten, anderen Impfung gewehrt hatte.
Das Gericht führte auch aus, dass vor allem eine wiederholte Befehlsverweigerung eine Wehrstraftat sei – was mit Kürzung des Gehalts, Beförderungsverbot oder Herabsetzung des Dienstgrads geahndet werde. © dpa/aerzteblatt.de

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