Vermischtes
Rechtsstreit um Maskenpausen: Berufung zurückgewiesen
Freitag, 7. Januar 2022
Hamm – Im Prozess um die Versetzung einer Krankenschwester, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Berufung der Frau zurückgewiesen (Az.: 18 Sa 726/21).
Die langjährig beschäftigte Krankenschwester war auf eine andere Station versetzt worden, nachdem sie jeweils 30 Minuten Maskenpause nach eineinviertel Stunden unter einer FFP2-Maske verlangt hatte. Sie hatte die Reaktion des Arbeitgebers als Zwangsversetzung kritisiert und die Rücknahme verlangt.
Die Klinik in Recklinghausen hatte dagegen betont, der Frau sei ein anspruchsvoller anderer Job im Haus gegeben worden. Ohne das Direktionsrecht, Mitarbeiter nach den betrieblichen Erfordernissen einzusetzen, könne man kein großes Krankenhaus führen.
30-minütige Maskenpausen alle 75 Minuten seien im Übrigen auf Intensivstationen im praktischen Alltag nicht machbar. Das Haus hielt 15-minütige Maskenpausen alle 120 Minuten für ausreichend.
Das Gericht ging in seiner Entscheidung auf diese Einzelheiten allerdings nicht ein. Die beklagte Klinik habe später – im November 2021 – die Versetzung erneut angeordnet, nachdem Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen auf der Intensivstation laut Klinik eine erneute Zusammenarbeit mit der Klägerin abgelehnt hatten, so das Landesarbeitsgericht.
Mit der erneuten Versetzung habe sich das Begehren der Klägerin im Fall der ersten Versetzungsanordnung überholt. Wenn die Frau gegen die erneute Versetzung klagen wolle, müsse sie das beim Arbeitsgericht tun, erklärte das Landesarbeitsgericht gestern. Das LAG als Berufungsinstanz sei für einen solchen „vollständig neuen Lebenssachverhalt“ nicht zuständig. © dpa/aerzteblatt.de

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