Ärzteschaft
Neuer Einheitlicher Bewertungsmaßstab verfügbar
Dienstag, 11. Januar 2022
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) veröffentlicht. Er steht online, in der App „KBV2GO!“ sowie im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen bereit und enthält alle Neuerungen, die seit Anfang Januar gelten.
Der neue EBM berücksichtigt unter anderem neue Beschlüsse des Bewertungsausschusses, etwa zur Vergütung der Zweitmeinung bei Wirbelsäuleneingriffen oder zu den Honoraren für das Hörscreening bei Neugeborenen.
Neu für das erste Quartal 2022 ist unter anderem die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 (89 Punkte / 10,03 Euro) für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte. Diese ersetzt die bislang gültige Pseudo-GOP 88270.
Der digitale EBM im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen, der auch mit einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur aufgerufen werden kann, bietet verschiedene Suchfunktionen und Extras.
Über einen Fachgruppenfilter können sich Ärzte und Psychotherapeuten beispielsweise nur die Leistungen anzeigen lassen, die für ihre Fachgruppe relevant sind. Suchbegriffe werden überall im Text gelb markiert.
Über den Menüpunkt „Quartalsvergleich“ können sich Praxen zudem anzeigen lassen, was sich zum Beispiel gegenüber dem Vorquartal geändert hat. Auch das Anlegen von Favoriten ist möglich. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.