Politik
Krankenhäuser rufen nach mehr Unterstützung in der Omikronwelle
Dienstag, 11. Januar 2022
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die neue Bundesregierung aufgefordert, die Krankenhäuser sowohl in der aktuellen COVID-19-Pandemie zu unterstützen als auch grundlegende Reformen der stationären Versorgung auf den Weg zu bringen.
„Der Rettungsschirm für die Krankenhäuser muss in der Omikronwelle noch einmal nachgebessert werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, heute vor Journalisten. Etwa 500 bis 600 Krankenhäuser – insbesondere Fachkliniken und psychiatrische Kliniken – würden von dem aktuellen Rettungsschirm nicht berücksichtigt.
Auch in diesen Krankenhäusern gebe es jedoch Fallzahlrückgänge. Und in der Omikronwelle würden auch die Ressourcen dieser Krankenhäuser benötigt. Insofern müssten auch sie von den Regelungen des Rettungsschirms profitieren. Zudem müsse die „Zwei-Prozent-Selbstbeteiligungsregelung“ wegfallen, forderte Gaß.
Die Krankenhäuser haben auch für das Jahr 2022 die Möglichkeit, einen Ganzjahresausgleich zu beantragen, wenn sie das Jahr mit einem Verlust abgeschlossen haben. Dafür herangezogen werden allerdings nur 98 Prozent der Erlöse des Jahres 2019. „Die meisten Krankenhäuser haben keine finanziellen Reserven, um noch mehr Verluste ausgleichen zu können“, sagte Gaß.
Dokumentationspflichten reduzieren
Der DKG-Vorsitzende sprach sich gegen einen einmaligen Pflegebonus für ausgewählte Beschäftigte aus. „Wir lehnen strikt ab, die Mitarbeitenden in wertvolle und weniger wertvolle Pflegekräfte einzuteilen“, sagte Gaß. Denn auf diese Weise würde man die Belegschaft in den Krankenhäusern spalten. Alle Mitarbeitenden hätten ihre volle Leistungsfähigkeit während der Pandemie unter Beweis gestellt.
Die DKG schlug statt eines einmaligen Bonus´ einen Steuerfreibetrag für die Jahre 2021 und 2022 vor. Auf diese Weise würde auch ein Anreiz zu einer Aufstockung der Arbeitszeiten beziehungsweise zu einer Rückkehr in den Beruf gesetzt.
Zugleich forderte Gaß einen „Bürokratielockdown“, um die Beschäftigten in den Krankenhäusern zu entlasten. „Omikron wird uns maximal fordern, schon allein durch zu erwartende Personalausfälle aufgrund von Quarantäne und Isolation“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende.
„In dieser Situation kann man nicht die üblichen Dokumentationspflichten aufrechterhalten.“ Alles, was an Dokumentation medizinisch nicht unbedingt notwendig sei, müsse in den kommenden Monaten entfallen. Zudem müssten die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt werden, damit die Krankenhäuser ihr Personal flexibel einsetzen könnten.
Der GKV-Spitzenverband kritisierte den Vorschlag der DKG nach einem „Bürokratielockdown“. „Wenn uns die Pandemie in den letzten zwei Jahren eines gelehrt hat, dann, wie wichtig die Transparenz über das tatsächliche Versorgungsgeschehen in den Kliniken ist“, meinte der Sprecher des Verbandes, Florian Lanz. Eine Mindestbehandlungsqualität werde durch Mindestpersonalvorgaben, Transparenz und Prüfung der Vorgänge im Krankenhaus sichergestellt – also alles das, was die DKG nun gern abschaffen wolle.
Sonderfinanzierung für klimagerechte Krankenhäuser
Langfristig forderte Gaß die Einführung eines Krankenhausfinanzierungssystems, dass bestimmte Strukturentwicklungen befördere. „Wir sind bereit, stärker in die Absprache zu gehen, um Parallel- und Doppelvorhaltungen abzubauen“, betonte Gaß. Dafür müssten die Krankenhäuser aber auch in die Lage gebracht werden, einen Teil ihrer vollstationären Leistungen ambulant anzubieten. Auf diese Weise könnten auch vollstationäre Strukturen abgebaut werden.
Als zentrales Leitbild müssten dabei regionale Versorgungsnetzwerke gelten. Zudem müsse durch eine Reform des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG) eine Unabhängigkeit der Krankenhäuser von der erbrachten Leistungsmenge erreicht werden. „Wir brauchen schnell die im Koalitionsvertrag genannte Regierungskommission, die dann auch das Thema Investitionsfinanzierung adressieren muss“, sagte Gaß.
Es sei skandalös, dass die Krankenhäuser noch immer dazu gezwungen würden, bei ihrem Personal einzusparen, weil die Bundesländer nicht die Investitionsmittel bereitstellten, die den Krankenhäusern zustehen. Gleichzeitig benötigen die Kliniken Sonderprogramme des Bundes, zum Beispiel für Digitalisierung, den weiteren Strukturwandel und klimagerechte Krankenhäuser. © fos/aerzteblatt.de

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