Vermischtes
Zentrenbildung auch für robotergestützte Operationen sinnvoll
Dienstag, 11. Januar 2022
Düren – Sollten robotergestützte Operationen künftig eine noch größere Rolle spielen, sei ein Clustering in speziellen Zentren für entsprechende Prozeduren denkbar. Dies sagte Marvin Darkwah Oppong, Oberarzt an der Klinik für Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie der Universitätsmedizin Essen (AöR), heute im Rahmen eines Symposiums.
Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei ein Interesse an einer diesbezüglichen Zentrenbildung vorhanden, betonte Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund). Über Mindestmengen könne so insbesondere eine möglichst hohe Qualität gewährleistet werden.
Kaetsch verwies auch auf die aus Kassensicht vorhandene Notwendigkeit, mit Daten den Nutzen und die Überlegenheit innovativer technischer Systeme zu belegen. Könnten Robotiksysteme hier überzeugen, spreche auch gesundheitsökonomisch nichts gegen einen breiteren Einsatz in der Versorgung.
Ohne eine überzeugende und evidenzbasierte Datenlage werde man aber mit den GKV-Beitragsmitteln nicht als Quasi-Risikokapitalgeber tätig werden, so Kaetsch. Grundsätzlich könne der Gesetzgeber den Kassen aber mehr Freiraum geben, um Innovationen zu fördern und diese im Falle eines erwiesenen Nutzens in die Regelversorgung zu überführen – derzeit sei in diesem Bereich Vieles überreguliert.
Ähnlich äußerte sich Norbert Elkmann, Abteilungsleiter für Robotersysteme am Fraunhofer-Institut. An der Frage, wie und wann eine Kostenübernahme durch die GKV für assisstierende oder operierende Robotiksysteme stattfindet, hänge die Etablierung im Versorgungsalltag. Bei der Überführung vielversprechender Versorgungsansätze sei Deutschland „nicht optimal aufgestellt“.
Eine „echte“, also autonom arbeitende Robotik bei Operationen stelle zudem nach wie vor ein „schwieriges Feld“ dar. Trotz durchaus spannender Zukunftsaussichten, wie beispielsweise eine im Vergleich zum menschlichen Operateur erhöhte Präzision, bestünden gewisse noch zu klärende Haftungs- und Regelungsfragen. © aha/aerzteblatt.de

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