Vermischtes
Anklage gegen AOK-Vorstände: Vorwurf der Untreue bei Abrechnungen
Donnerstag, 13. Januar 2022
Hamburg – Wegen des Verdachts der Untreue hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen mehrere Vorstandsmitglieder der AOK Rheinland/Hamburg erhoben.
Es gehe um Untreuevorwürfe zum Nachteil anderer Krankenkassen durch unberechtigte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Rahmen des Morbiditätsorientierten Risikoausgleichs (Morbi-RSA), erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Die Vorwürfe richteten sich gegen drei Angeklagte, die von 2011 bis 2016 als Vorstandsmitglieder tätig waren. Vier weitere Beschuldigte seien wegen Beihilfe angeklagt.
Die Anklage liege vor und sei den Beteiligten zugestellt worden, erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts. Sollte es zu einem Prozess kommen, würde dieser nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor einer Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Hamburg stattfinden.
Die AOK Rheinland/Hamburg weist die Vorwürfe der Anklage entschieden zurück. Es könne keine Rede kann davon sein, dass Patienten kränker gemacht worden seien. Die aktuell in den Medien geäußerten Vorwürfe, es habe vorsätzliche Falschabrechnungen zulasten des Gesundheitsfonds gegeben, bezeichnet die AOK als „haltlos“.
Grundlage der erhobenen Anklage ist ein bereits 2016 beigelegter Rechtsstreit zwischen der Krankenkasse und dem Bundesversicherungsamt, dem heutigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das Verfahren wurde im Jahr 2016 durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet – die AOK Rheinland/Hamburg zahlte dem jetzigen BAS mehrere Millionen Euro zurück.
Wie die AOK heute betonte, habe Frank Plate, Präsident des BAS, bereits im Dezember 2017 klargestellt, dass „das dem Vergleich zugrundeliegende Verfahren der AOK Rheinland/Hamburg definitiv nichts mit dem Thema Upcoding zu tun hatte“. © dpa/aha/aerzteblatt.de

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