Vermischtes
Rehabilitation: BDH will Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts
Freitag, 14. Januar 2022
Bonn – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende 2021 einen Beschluss zur Anpassung der Rehabilitationsrichtlinie gefasst. Der Beschluss zielt darauf ab, die geriatrische Rehabilitation zu stärken und einen schnelleren Zugang zu einer Anschlussrehabilitation ermögliche. Der BDH Bundesverband Rehabilitation steht den geplanten Änderungen kritisch gegenüber.
Der G-BA-Beschluss sieht unter anderem vor, dass Krankenkassen die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation bei gesetzlich Versicherten ab 70 Jahren künftig nicht länger überprüfen müssen. Stattdessen sollen die Vertragsärzte anhand festgelegter Kriterien den medizinischen Bedarf der geriatrischen Rehabilitation anhand zweier Funktionstest begründen.
Der BDH Bundesverband Rehabilitation befürchtet, dass dadurch der bürokratische Aufwand für die Ärzteschaft steigt. Zudem warnte er, dass die neue Richtlinie die bestehende Altersdiskriminierung in der Rehabilitation weiter verschärfen könnte.
„Ältere neurologisch erkrankte Menschen werden häufig in die geriatrische Reha gedrängt, weil diese günstiger ist“, sagte Ilse Müller, Vorsitzende des Sozialverbandes und Rehaklinikträgers. Sie kündigte an, dass der BDH die Entwicklungen und die Umsetzungspraxis der neuen Richtlinie kritisch begleiten werde. „Eine Verschärfung der neurologischen Rehabilitationssituation für ältere Patienten ist mit uns nicht zu machen“, so Müller.
Auch für die Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) soll bei bestimmten Krankheitsbildern die Vorabüberprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen künftig entfallen.
Dies gilt beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems, Krebserkrankungen sowie bei der Behandlung des Bewegungsapparats, der Atmungsorgane und auch bei den neurologischen Erkrankungen. Dies ist aus Sicht des BDH zwar „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend“.
Vor allem für Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Morbus Parkinson und Menschen mit neurologischen Folgen nach Schlaganfall seien wiederholte Rehabilitationsaufenthalte nicht nur nach akuten Krankenhausaufenthalten angezeigt.
Betroffene klagen in den BDH-Sozialrechtsberatungen immer noch über überbordende Antragsverfahren und häufige Ablehnungen von Rehamaßnahmen. „Etwa jeder sechste Rehaantrag wird heute abgelehnt. Im Gegensatz dazu wird jedem zweiten Widerspruch stattgegeben“, kritisierte BDH-Bundesgeschäftsführer Gero Skowronek.
Mit Patientenorientierung in der Rehabilitation habe dies wenig zu tun. Vor diesem Hintergrund fordert der BDH für die Rehabilitation eine generelle Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts.
Die angepassten Regelungen der Rehabilitationsrichtlinie treten frühestens am 1. Juli 2022 in Kraft. Zuvor muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Änderungen prüfen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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