Politik
Buschmann kündigt Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an
Montag, 17. Januar 2022
Berlin – Ärzte sollen künftig nicht mehr mit strafrechtlichen Ermittlungen wegen einer „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ rechnen müssen, wenn sie auf der Webseite ihrer Praxis Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung zu stellen.
Dies sei momentan ein „unhaltbarer Rechtszustand“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) heute vor Journalisten in Berlin. Sein Ministerium habe deshalb gerade einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen §219a Strafgesetzbuch (StGB) in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben, berichtete er.
Mit diesem Vorstoß greift Buschmann einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag auf. Darin hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, dass „Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“. Sie hielten darin außerdem fest, dass die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung gehöre.
Bislang verbietet der Paragraf 219a die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Ärzte, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abbrüche vornehmen und welche Methoden sie anwenden, sind Ermittlungen und Anfeindungen ausgesetzt, obwohl die SPD in der vergangenen Legislaturperiode mit der Union einen Kompromiss beschlossen hatte.
Danach war das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft worden. Ärztinnen und Ärzte dürfen mittlerweile zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaften abbrechen, nicht aber darüber, welche Methoden sie anwenden. Stattdessen führt die Bundesärztekammer eine Liste. Aktuell sind dort 360 Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen gelistet (Stand: 05.01.2022).
Kritik an der von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP geplanten Aufhebung des Paragrafen 219a kam bereits von der Union. Sie zweifelt an, dass die Streichung des Paragrafen mit dem Grundgesetz vereinbar ist und erwägt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Dieses habe explizit gesagt, dass das Ungeborene sich von Anfang an „als Mensch“ und nicht erst „zum Menschen“ entwickele und somit unter dem Schutz des Grundgesetzes stehe. Buschmann wies die Zweifel der Union zurück. Sein Haus habe die Rechtlage geprüft, eine Klage werde wohl erfolglos bleiben, sagte er. „Denn der Schutz des Ungeborenen wird nicht angegriffen“, betonte er.
„Die Ampel steht für eine fortschrittliche Rechtspolitik.“ Der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß, erklärte der Minister. „Wir müssen das Recht der Gegenwart anpassen.“ Niemand brauche jedoch die Sorge zu haben, dass Schwangerschaftsabbrüche angepriesen würden.
Die Linke befürwortet dagegen das Vorhaben der Ampel-Koalition. Wenn der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigte Referentenentwurf tatsächlich eine Abschaffung des Gesetzes beinhalte, „unterstützen wir das selbstverständlich und werden dem zustimmen“, sagte Parteichefin Janine Wissler. © ER/aerzteblatt.de

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