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Politik

Impfnachweis wird angepasst: Zweitimpfung bei Johnson & Johnson nötig

Dienstag, 18. Januar 2022

/vladim_ka, stock.adobe.com

Berlin – Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste Vorgaben der Europäischen Union sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson & Johnson gegen SARS-CoV-2 angepasst werden.

Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Mo­nate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesge­sundheitsministeriums heute in Berlin sagte. Im Zuge dessen sollen in Deutschland demnach auch ge­änderte Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson umgesetzt werden.

Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland künftig erst dann, wenn auf die Johnson & Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der voll­ständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher.

Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachgekommen wer­den. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson & Johnson-Dosis erhalten ha­ben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.

Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unab­hängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen. Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig – die Regeln in Deutschland weichen somit künftig davon ab.

Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Johnson & Johnson-Erstimpfung sowie einer Zweitimpfung sinn­voll, auch dann idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Heute zählen in einigen Bun­desländern Johnson & Johnson-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als „geboostert“, wenn es um 2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. © dpa/aerzteblatt.de

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