Ärzteschaft
Verlässliche DiGA-Vergütung für Ärzte gefordert
Mittwoch, 19. Januar 2022
Berlin –Die Leistungserbringer spielen aus Sicht des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung bei der Implementierung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eine entscheidende Rolle. Für eine Verankerung in der Versorgung müssten Leistungserbringer insbesondere die erforderlichen vertragsärztlichen Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Nutzung der DiGA verlässlich vergütet bekommen.
Neben dem Nachweis von positiven Versorgungseffekten, den DiGA erbringen müssen, sei dieser Faktor für eine erfolgreiche Etablierung im Rahmen der Regelversorgung zentral, betont der Verband. Hier sei aber dringender Nachbesserungsbedarf an dem derzeitigen Prozess vorhanden.
Der Kritikpunkt: Eigentlich sei im Digitale-Versorgung-Gesetz vorgesehen, dass innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme einer DiGA in das Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entweder der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (bei dauerhaft aufgenommenen) anzupassen ist oder die Partner der Bundesmantelverträge (bei vorläufig gelisteten DiGA) eine Vergütung vereinbaren.
Während bislang bei dauerhaft aufgenommenen DiGA die Dreimonatszeitspanne beachtet wurde, gebe es derzeit noch immer keine einzige vorläufig gelistete DiGA mit einer spezifischen Vergütung für ärztliche Leistungen, mahnt der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung an.
Bei vielen komplexen chronischen Erkrankungen seien Leistungserbringer elementarer Bestandteil von Behandlungspfaden – dies gelte auch bei DiGA, die in diesen Feldern Versorgungslösungen anbieten. © aha/aerzteblatt.de

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