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Ärzteschaft

Vertragsärzte wollen Coronaimpfpflicht nicht in Praxen durchsetzen

Mittwoch, 19. Januar 2022

/picture alliance, Christian Charisius

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat klargestellt, sich nicht an der Umsetzung einer möglichen Coronaimpfpflicht beteiligen zu wollen. Ärzteverbände und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) halten den Vorstoß für unnötig.

„Die Entscheidung um die Impfpflicht ist eine politische“, sagte heute der stellvertretende KBV-Vorsitzen­de Stefan Hofmeister. Wenn die Bundesregierung diese beschließen wolle, müsse sie sich selbst um die Umsetzung kümmern. „Die Praxen haben in der Impfkampagne bisher alles gegeben, um Rekorde zu brechen und geradezu astronomische Ziele einzuhalten.“

„Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exeku­tieren“, erklärte auch der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen.

Die Praxen seien „kein Ort, um staat­​liche Maßnahmen durchzusetzen“. Sie lebten vom Vertrauensver­hältnis zwischen Arzt und Patient. Die Vertragsärzte lehnen auch eine vom nordrhein-westfälischen Ge­sundheitsminister Karl-Josef Lau­mann (CDU) ins Gespräch gebrachte Beratungspflicht für Impfunwillige ab.

Das Bundesministerium für Gesundheit reagierte verwundert. „Die Äußerungen von Herrn Gassen sind zumindest unverständlich“, sagte ein Ministeriumssprecher heute. Derzeit stehe noch gar nicht fest, wie eine Impflicht genau ausgestaltet werde, sagte er – und fügte hinzu: „Von Zwangsimpfungen in Praxen habe ich noch nichts gehört.“

Der NAV-Virchowbund und der Verband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) halten die Debatte für unnötig. „Die Durchsetzung einer Impfpflicht ist eine ho­heit­liche Aufgabe und keine Angelegenheit der Praxis­ärzte. Sie wird über Kontrollen durch Ordnungskräfte und über Bußgelder sanktioniert werden“, sagte der Bundes­vorsitzende des Verbandes der niederge­lasse­nen Ärzte (Virchowbund), Dirk Heinrich.

Er betonte, eine Impfpflicht werde im Gegensatz zu Äußerungen der KBV-Vorsitzenden eben nicht zwangs­­weise in den Praxen exekutiert. „Hier irren die Vertreter der Körperschaft und ich zweifle stark daran, dass sie für die Mehrheit der Kassenärzte sprechen und deren Rückhalt in dieser Frage haben.“

Konstruierte Konstellationen wie jene der KBV-Vorsitzenden sind aus Sicht von Heinrich „weder richtig noch zielführend“. Sie verdeckten ein fehlendes Mandat für eine solch weitreichende Positionie­rung durch die KBV-Gre­mi­en. „Wer etwas nicht will, konstruiert Gründe – wer etwas für richtig hält, der findet Wege“, erklärte er.

Der NAV-Virchowbund und der Verband der Kinder- und Jugendärzte wiesen heute erneut darauf hin, dass man weiterhin für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sei. Sie gehen auch davon aus, dass die niedergelassenen Ärzte nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht weiter impfen wie bisher.

„Kein Mensch wird bei einer allgemeinen Impfpflicht in Praxen oder Impfzentren zwangsgeimpft werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit“, sagte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte.

„So ist das bei der bereits seit zwei Jahren bestehenden Impfpflicht gegen Masern und auch bei der kürzlich eingeführten berufsbezogenen Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen. Allein das Argument, eine Impfung könne Infektionen nicht gänzlich verhindern, war ja bereits bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht stichhaltig.“ © may/afp/aerzteblatt.de

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