Politik
Corona-Expertenrat mahnt zügige Handlungsfähigkeit an
Montag, 24. Januar 2022
Berlin – Der Expertenrat der Bundesregierung hat sich wegen der rasanten Ausbreitung der Coronavariante Omikron für Vorbereitungen von möglichen weiteren Schritten ausgesprochen. „Das hochdynamische Infektionsgeschehen erfordert aktuell eine Beibehaltung und strikte Umsetzung der bisherigen Maßnahmen“, heißt es in einer vorgestern Abend veröffentlichten Stellungnahme.
Wenn infolge weiter steigender Inzidenzen kritische Marken etwa bei Klinikeinweisungen erreicht würden, könnten weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle nötig werden. „Diese sollten daher jetzt so vorbereitet werden, dass sie ohne Verzögerung umgesetzt werden können.“
Sowohl Kontaktbeschränkungen als auch Boosterimpfungen seien notwendig, um die Dynamik der aktuellen Welle zu bremsen und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur zu schützen, heißt es in der einstimmig gefassten Empfehlung der 19 Ratsmitglieder. Auf eine Intensivierung der Boosterkampagne sei daher Wert zu legen.
Durch die bestehende Kontaktreduktionen und das besonnene Verhalten der Bürger sei der international beobachtete steile Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zunächst verlangsamt worden. Der Expertenrat erwartet aber einen weiteren Anstieg. In der Spitze könnten Sieben-Tages-Inzidenzen „von mehreren Tausend regional erreicht werden“.
Das Ausmaß der Klinikbelastung werde entscheidend von den Inzidenzen bei ungeimpften Erwachsenen und den über 50-Jährigen abhängen. Noch seien diese vergleichsweise niedrig, es seien aber Infektionen in die Gruppe der Älteren eingetragen worden.
Die Hospitalisierungsrate werde niedriger als bei der Delta-Variante erwartet, müsste aber etwa um den Faktor 10 niedriger liegen als im vergangenen Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
Von einer derart starken Reduktion sei aktuell trotz Impfungen nicht auszugehen. „Entsprechend sind bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten“, schreibt das Gremium.
Mit Zunahme der Grundimmunität in der Bevölkerung und Abnahme der Neuinfektionszahlen und Hospitalisierungsinzidenzen sollten die Kontaktbeschränkungen wieder stufenweise zurückgefahren werden.
Langfristig sei es dringend erforderlich, „die verbliebenen Immunitätslücken in der Gesellschaft durch Impfungen zu schließen, da ansonsten zyklisch mit erneuten starken Infektions- und Erkrankungswellen zu rechnen ist.“
Gesundheitsminister legen Ideen vor
Mit Maßnahmen in der Coronapandemie haben sich am Wochenende auch die Gesundheitsminister von Bund und Ländern befasst. In mehreren Beschlüssen verdeutlichten sie ihre eigenen Zielsetzungen. Wichtig für die heute anstehende Bund-Länder-Runde der Ministerpräsidenten sind dabei Vorschläge für die Kontaktverfolgung und PCR-Testungen.
Angesichts der steigenden Zahl von Coronainfektionen sollen nicht mehr alle per Antigenschnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen, so die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Unbedingt eine PCR-Testung erhalten soll demnach das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Hochrisikopatienten und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
Für alle anderen Menschen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentestergebnis vorweisen können, soll auf eine Bestätigung per PCR verzichtet werden. Befürwortet wird stattdessen eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigenschnelltest. „Das könnte noch einmal ein Weg sein, etwas Entlastung für die eh schon sehr, sehr geforderten Gesundheitsämter zu schaffen“, sagte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) nach der Schaltkonferenz.
Die Gesundheitsämter sollen sich zudem wegen der stark steigenden Infektionszahlen künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Coronafällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.
Neben der Kontaktaufnahme zu infizierten Personen und deren Haushaltsangehörigen solle die Nachverfolgung in diesen Bereichen „mit höchster Priorität“ zum Schutz vulnerabler Gruppen durchgeführt werden, hieß es in einem einstimmig gefassten Beschluss. Verwiesen wird darin auf die erwarteten weiter stark steigenden Infektionszahlen durch Omikron und die Kapazitäten in den Gesundheitsämtern.
„Neben den von Bund und Ländern beschlossenen Anpassungen der Quarantäne und Isolierungsregeln (...) sollte deshalb auch die Kontaktpersonennachverfolgung strategisch bundeseinheitlich neu ausgerichtet werden“, heißt es weiter. Notwendig sei eine „länderübergreifend einheitliche Ausrichtung der Kontaktpersonennachverfolgung auf vulnerable Gruppen“.
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„Weitere Kontaktpersonen“ müssen demnach damit rechnen, dass sie „in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zuständigen Behörden kontaktiert werden können.“ Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich für eine Neuausrichtung der Kontaktnachverfolgung ausgesprochen.
Die Themen Impfen, Testen, Quarantäne und Isolation, Genesenen- und Impfstatus, Kontaktnachverfolgung sowie Schutz von Alten- und Pflegeeinrichtungen stehen heute auf der Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Sie will sich auch mit Fragen rund um die Kritische Infrastruktur, Öffnungsperspektive, Digitalisierung, Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld und der Dauer der bisherigen Maßnahmen befassen.
Dabei zeichnet sich momentan eine Beibehaltung des momentanen Kurses ohne weitere Verschärfungen ab. Man sei sich einig, dass „die bisher geltenden Regeln weiterhin Bestand haben“, heißt es in einer Beschlussvorlage von gestern. Es handelt sich dabei um eine Diskussionsgrundlage für die heutigen Gespräche. Bis zum Beschluss heute Abend könnte sich daran noch einiges ändern.
In der Vorlage ist auch die Rede von „Öffnungsperspektiven (...) für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann“. Näher ausgeführt wird dies nicht.
Nach den Quarantäne- und Isolationsregeln für die Allgemeinheit sollen demnach auch die für Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verkürzt werden: Infiziertes Personal kann sich laut dem Papier nach sieben Tagen mit einem zertifizierten Antigenschnelltest vorzeitig freitesten, wenn es seit 48 Stunden symptomfrei ist.
Ansonsten bleibt es bei zehn Tagen. Als Kontaktpersonen können sie ebenfalls nach sieben Tagen mit negativem Test die Quarantäne beenden. Bei erfolgter Boosterimpfung, frischer Impfung oder frischer Genesung werden auch sie als Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen.
Wie das alles in der Praxis umgesetzt wird und wann es in Kraft tritt, bleibt zunächst offen. Dafür müssen nach den Bund-Länder-Beratungen zuerst die geltenden Testvorschriften überarbeitet werden. Anvisiert wird in der Beschlussvorlage aber bereits ein nächstes Spitzentreffen von Bund und Ländern: am 14. Februar. © dpa/afp/may/aha/aerzteblatt.de

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