Vermischtes
Sozialverband reicht Verfassungsbeschwerde ein
Donnerstag, 20. Januar 2022
Berlin – Der Sozialverband VdK hat Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eingelegt. In einem Grundsatzurteil hatte das BSG im Mai 2020 entschieden, dass die „Genehmigungsfiktion“ „keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung“ begründet.
Die „Genehmigungsfiktion“ sah vor, dass eine vom Krankenversicherten beantragte Leistung automatisch als genehmigt galt, wenn die Krankenkasse nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist – bei einer erforderlichen gutachterlichen Stellungnahme nach fünf Wochen – nicht über den Antrag entschieden hatte.
Nach Ablauf der Frist konnten Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen und die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen oder als Sachleistung von der Krankenkasse beanspruchen. Dadurch sollten langsame Verwaltungsverfahren beschleunigt werden.
Das BSG setzte den Automatismus außer Kraft. Krankenkassen seien weiterhin berechtigt und verpflichtet, über den Leistungsantrag zu entscheiden. Ein Antrag auf Sachleistung kann nun auch nach Ablauf der drei- beziehungsweise fünfwöchigen Frist von der Krankenkasse noch abgelehnt werden.
Die gesetzliche Abschaffung der „Genehmigungsfiktion“ sei eine Benachteiligung aller Menschen, „die nicht genug Geld haben, über einen ungewissen Zeitraum eine große Summe vorzustrecken, ohne zu wissen, ob sie es überhaupt erstattet bekommen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele heute.
Damit werde verfassungswidrig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, kritisierte Bentele das Urteil.
„Seit der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können sich nur noch wohlhabende Versicherte ein Vorstrecken der oft sehr hohen Kosten etwa für Hilfsmittel wie Rollstühle leisten. Menschen mit kleinen Einkommen müssen auf solche Hilfsmittel, aber auch auf dringend benötigte Therapien oder Operationen verzichten.“
Dadurch würden wissentlich die Unterschiede zwischen Arm und Reich zementiert und die soziale Spaltung im Land weiter vertieft, so Bentele. Ziel der Verfassungsbeschwerde des Verbandes sei nun, die „Genehmigungsfiktion“ wieder voll herzustellen. © kna/aerzteblatt.de

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