Politik
Niedersachsen: Krankenhausgesetz soll Schließungen ermöglichen
Donnerstag, 20. Januar 2022
Hannover – Die heute in den Sozialausschuss des Landtags eingebrachte Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes könnte zur Schließung zahlreicher Kliniken im Land führen. Das erklärte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Volker Meyer, heute in Hannover. Von den derzeit 168 Krankenhäusern im Land könnten in den kommenden zehn Jahren etwa 30 bis 40 wegfallen.
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Uwe Schwarz, betonte, dass es keine „Schließungsorgie“ geben solle. Allerdings habe das Land bisher keine Möglichkeit, Krankenhäuser vom Markt zu nehmen, selbst wenn diese ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr nachkämen. „Wir vergeuden zurzeit Ressourcen“, sagte Schwarz.
Mit dem Gesetz soll Niedersachsen künftig in acht Versorgungsregionen aufgeteilt werden: in die Bereiche Nord, Nordwest, Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Hannover, Braunschweig und Süd. In jeder Region soll es einen Maximalversorger mit einer Mindestgröße von 600 Betten geben.
Für die Schwerpunktversorger, zu denen auch Fachabteilungen wie Kardiologie oder Geburtshilfe zählen sollen, ist eine Erreichbarkeit binnen 45 Minuten vorgesehen. Die Grundversorger sollen für jeden innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein, etwa bei Notfällen.
Für Krankenhäuser ohne eine entsprechende Perspektive zeige das Gesetz Alternativen auf, erklärte Schwarz. Herzstück seien dabei die neuen Regionalen Gesundheitszentren, die weiterhin eine wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherstellten.
Demenzbeauftragte an jedem Krankenhaus
Eine wesentliche Neuerung sei zudem die Einführung einer Krankenhausaufsicht durch das Landesgesundheitsministerium: „Künftig erhält das Ministerium eindeutige Kompetenzen, die Angebote der niedersächsischen Krankenhäuser besser überprüfen und koordinieren zu können“, erklärte Schwarz. „Die landesseitige Förderung orientiert sich künftig an einer neuen Verteilungsstruktur.“
Um dem prognostizierten Anstieg von Patienten mit kognitiven Einschränkungen zu begegnen, sieht das Gesetz die Einrichtung von Demenzbeauftragten an allen Krankenhäusern vor.
In dem Gesetz sollen auch die Vorschläge der niedersächsischen Enquetekommission zur Sicherheit der ambulanten und stationären Versorgung in Niedersachsen umgesetzt werden, die nach mehr als zweijähriger Arbeit im März 2021 dem Landtag ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte.
Nach Vorstellung von SPD und CDU soll die Krankenhausreform noch vor der Landtagswahl im Herbst beschlossen werden. © fos/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.