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Politik

Parlamentarier legen Entwurf zu Regelung der Suizidbehilfe vor

Donnerstag, 27. Januar 2022

/sudok1, stock.adobe.com

Berlin – Fünf Parlamentarier aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt.

Im Detail soll dem neuen Entwurf zufolge „zum Schutz der Freiverantwortlichkeit der Ent­scheidung zu Selbsttötung“ die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt wer­den – aber mit einer Ausnahmeregelung für Volljährige.

Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Un­tersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden.

Dazwischen ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden sollen. Das Verfahren kann verkürzt werden, falls jemand an „einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zu­gleich begrenzten Lebenserwartung“ leidet.

Als Alternativen zum assistierten Suizid wollen die Abgeordneten palliative Versorgung, fürsorgende Pflege oder Psychotherapie stärken. Eine Suizidhilfe für Minderjährige soll ausgeschlossen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid aufgehoben und aus dem Grundgesetz ein weitrechendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben abgeleitet. Zugleich empfahl es, ein Schutz- und Beratungskonzept zu entwickeln.

Der CDU-Politiker Ansgar Heveling sagte dazu heute in Berlin, Ziel sei es, dass „Missbrauch und das Ge­schäft mit dem Tod“ geahndet werden könnten. Der zu den Initiatoren gehörende SPD-Politiker Lars Cas­tellucci erklärte, die Gruppe wolle „den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“. Der Gesetz­ent­wurf solle sicherstellen, dass ein Suizid freiverantwortlich geschieht. Dazu sei auch ein Schutz- und Beratungskonzept erforderlich.

Der neue Entwurf solle die Selbstbestimmung aller Menschen sicherstellen, vulnerable Gruppen aber schützen, sagte Benjamin Strasser (FDP). Castellucci betonte: „Der Staat darf niemandem den Eindruck ver­mitteln, überflüssig zu sein.“ Bis zu 90 Prozent der Suizide seien auf psychische Erkrankung oder akuten Belastung zurückzuführen. Hier sei „Hilfe, Beratung, Unterstützung“ verlangt.

Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther sagte, dass Sterbehilfevereine, die sich nicht an die Vor­gaben halten, strafrechtlich belangt werden sollen. Sie erklärte, die Vorlage solle eine Regelungslücke schließen, da Sterbehilfevereine Suizid­beihilfe etwa auch in Pflegeheimen anböten, ohne dass diese in Schutzkonzepte eingebettet seien.

Kathrin Vogler (Die Linke) verwies darauf, dass der Suizid unter Minderjährigen zur dritthäufigsten Todes­ursache gehöre. Zumeist sei der Wunsch nach dem Suizid ein Hilferuf und nicht beständig.

Die Abgeordneten sammeln nun Unterschriften im Bundestag für ihre Initiative. Sobald mindestens fünf Prozent der Mitglieder die Vorlage unterstützen, kann sie im Plenum behandelt werden. Wann dies der Fall sein könnte, ist offen.

Neben dem nun erneut vorgestellten Regelungsvorschlag lagen zwei weitere vor, die sich stärker an der Autonomie des Sterbewilligen orientierten: Die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) sowie Karl Lauterbach (SPD) wollen „klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“, zugleich aber Missbrauch verhindern. Renate Künast und Katja Keul von den Grünen wollten vor allem den Zugang zu lebensbeendenden Medikamenten regeln.

Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr erklärte heute, der vorgelegte Entwurf werde dem Regelungs­bedarf und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Der Entwurf würde das verfass­ungs­gerichtlich bestätigte Recht auf selbstbestimmtes Sterben abermals aushöhlen. „Betroffenen, die selbst­bestimmt sterben möchten, würde die Inanspruchnahme von Sterbehilfe in Deutschland erneut faktisch nahezu unmöglich gemacht“, sagte sie.

Statt die Menschen erneut in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende zu beschneiden, sollte man dieses Recht mit einem libe­ralen Sterbehilfegesetz absichern und Betroffenen nicht nur auf dem Papier die Möglichkeit eröffnen auch tödliche Medikamente zur Selbsttötung zu erhalten. © kna/dpa/afp/aerzteblatt.de

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