Ärzteschaft
KV Sachsen kritisiert Fake News über Coronavirusimpfstoffe
Freitag, 21. Januar 2022
Dresden – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen hat vor Falschinformationen zu Coronaimpfstoffen gewarnt. Hintergrund ist ein Text zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen, der bundesweit in Umlauf gebracht wurde – unter anderem auch von sächsischen Arztpraxen.
Die KV hat Teile dieses Textes als Falschinformationen kritisiert, da darin Coronavirusimpfstoffe als nicht „vollständig erprobt“ bezeichnet werden.
„Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe – so auch die Coronavirusimpfstoffe – durchlaufen ein standardisiertes Zulassungsverfahren, in welchem Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden“, erklärte KV-Vorsitzender Klaus Heckemann in einer dazu veröffentlichten Stellungnahme.
Zudem werde die Gefahr von Neben- und Folgewirkungen in Europa, insbesondere bei den mRNA-Impfstoffen, im Rahmen umfangreicher und globaler Datenerhebungen auch fortlaufend überprüft. Heckmann zufolge sollte es selbstverständlich sein, dass jeder Bürger und damit natürlich auch jeder Arzt das Recht habe, eine Minderheitenmeinung zu vertreten.
„Problematisch wird es dann, wenn gegenüber Außenstehenden wie Patienten diese offensiv verbreitet wird und so die Akzeptanz der Impfungen durch die deutliche Mehrheit desavouiert und damit die schon bestehende erhebliche Verunsicherung der Bevölkerung noch einmal verstärkt wird“, so Heckmann.
Außerdem sei es äußerst unkollegial, dem überwiegenden Teil der Ärzteschaft damit – zumindest indirekt – ein unverantwortliches Handeln zu unterstellen. „Generell halten wir die Impfung der vulnerablen Gruppen, das heißt zumindest aller über 50-Jährigen, allerdings für sehr sinnvoll und möchten auch an dieser Stelle die Sachsen nochmals auffordern, diesen Schutz vor schweren Verläufen in Anspruch zu nehmen“, betonte der KV-Chef.
Er verwies zudem darauf, dass die KV Sachsen davon unabhängig die Meinung vertritt, dass eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland nicht beschlossen werden sollte und auch die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht unbedingt, besonders unter dem Aspekt der neuen Erkenntnisse zur Wirkung bei der Omikron-Variante, noch einmal intensiv und ergebnisoffen hinterfragt werden sollte.
Gegenseitige Schuldzuweisungen und eher wenig sachliche „Argumentationen“ seien jedoch generell nicht zielführend. „Schließlich müssen alle auch in einer Zeit nach Corona wieder miteinander arbeiten und leben können“, so Heckmann. © hil/sb/aerzteblatt.de

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