Vermischtes
Sexuelle Gewalt in der Familie: Der Staat muss auch die Kinder schützen
Dienstag, 25. Januar 2022
Berlin – „Die Familie ist der Haupttatort für sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, ausgerechnet dort, wo sie vor allem Zuneigung, Fürsorge und Schutz erleben sollten“. Das sagte Barbara Kavemann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, heute bei einem digitalen Fachtag zum Schwerpunkt Familie.
Genaue Zahlen hierzu gibt es nicht, weil das Dunkelfeld sehr hoch ist und nur wenige Fälle zur Anzeige gebracht werden. Missbrauch durch Familienmitglieder ist gekennzeichnet durch besondere emotionale Bindung von Kindern an die Personen, durch die der Missbrauch ausgeübt wird, aber auch durch existenzielle und rechtliche Abhängigkeit. „Es gibt für sie oftmals keinen Ausweg aus dem Aufwachsen mit der Gewalt“, betonte Kavemann.
„Für eine unerträglich hohe Zahl von Kindern ist Familie die Hölle auf Erden“, sagte Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne). „Die Täter nutzen die existenzielle Abhängigkeit der Kinder in der Familie aus, um sexuelle Gewalt anzuwenden.“
Leider stehe man beim Umgang mit Familie als Tatort – im Vergleich zu sexueller Gewalt in Institutionen, Schulen oder Vereinen – noch ganz am Anfang, bedauerte die Ministerin. Die neue Bundesregierung wolle aber alles tun, um dies zu ändern. Daher sei im Koalitionsvertrag festgelegt, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindemissbrauchs (UBSKM) gesetzlich zu verankern und die Aufarbeitungskommission zu verstetigen.
„Sexualisierte Gewalt durch Familienangehörige bleibt meist jahrelang unbemerkt. Das Umfeld scheut sich häufig, bei einem Verdacht tätig zu werden und sich einzumischen. Teilweise würden die Geschehnisse als interne Familienangelegenheit gesehen“, berichtete Diplomsoziologin Kavemann. Zwar habe die Familie ein Recht auf Privatsphäre, der Staat trage aber dennoch Verantwortung für die Kinder. Die Verantwortung sei bisher nicht ausreichend wahrgenommen worden, so dass die Betroffenen oftmals vergeblich versuchten, Schutz zu suchen.
Viele erwachsene Betroffene äußerten gegenüber der Kommission den Wunsch, den erlebten Missbrauch in ihrer Familie aufzuarbeiten, sähen sich aber dabei allein gelassen, berichte Kavemann weiter. „Für die Aufarbeitung dieser Gewalt gibt es noch keine Vorbilder. Die Kommission will das Anliegen der Betroffenen unterstützen und hat sich zum Ziel gesetzt, Empfehlungen für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Familien zu entwickeln.“
Darüber hinaus sollen der Expertin zufolge Möglichkeiten dafür geschaffen werden, Betroffene, die Übergriffe in der eigenen Familie offenzulegen und Familien, die ihre Geschichte aufarbeiten wollen, fachlich zu begleiten. Empfehlungen hierzu will die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindemissbrauchs (UBSKM) erarbeiten.
Geprägt von Vertuschung und Geheimhaltungsdruck
Der digitale Fachtag knüpfte an zwei Veröffentlichungen aus 2021 an: die Studie „Sexuelle Gewalt in der Familie“ der Kommission und das Impulspapier „Tatort Familie“ des Betroffenenrats beim UBSKM.
Sabine Andresen, Leiterin der Fallstudie, die 870 Berichte aus Anhörungen von Betroffenen ausgewertet hat, berichtete, dass sexuelle Gewalt in der Familie immer geprägt sei von Vertuschung und Geheimhaltungsdruck. Zudem sei die Macht von Täterinnen und Tätern groß, denn sie hätten viele Möglichkeiten grenzverletzendes Verhalten zu zeigen.
Deutlich wurde in den Anhörungen auch die Bedeutung von Erziehungsstil und Familienklima. Dieser war in den betroffenen Familien geprägt von der Forderung nach Gehorsam und Schweigen. Demütigungen und Grenzverletzungen seien im Alltag meist alltäglich. Entscheidend war auch, dass Familie vor dem Blick von außen zu schützen, gesellschaftlich anerkannt war.
„Es muss immer abgewogen werden zwischen dem Recht der Familie auf Privatsphäre und den Rechten von Kindern. Kinder müssen als Subjekte eigenen Rechts wahrgenommen werden“, forderte Andresen.
Johannes-Wilhelm Rörig, der noch amtierende UBSKM, zeigte sich bei dem Fachtag zufrieden damit, dass das Amt, dass er seit zehn Jahren lang innehat, gesetzlich verankert wird. Dennoch: „Ein einfaches ‚weiter so‘ darf es nicht geben“, sagte er.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sollte zukünftig mit hauptamtlichen Mitgliedern arbeiten können, statt mit ehrenamtlichen. Zudem sollten ihr Kontroll- und Interventionsrechte zugestanden werden. Ein Wechsel des Amtinhabers des UBSKM steht demnächst bevor. © PB/aerzteblatt.de

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