Politik
Landkreis Bautzen will Impfpflicht für Pflegekräfte nicht umsetzen
Dienstag, 25. Januar 2022
Bautzen – Der sächsische Landkreis Bautzen will die ab Mitte März geplante Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nicht durchsetzen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises werde ab dem 16. März den Mitarbeitern „in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot, kein Betretungsverbot erteilen“, sagte Vizelandrat Udo Witschas (CDU) gestern Abend unter dem Beifall hunderter Demonstranten, die in Bautzen gegen die Coronamaßnahmen protestierten.
Es gebe eine einfache Antwort auf die Frage, warum es das Betretungsverbot für Pflegekräfte im Landkreis nicht geben werde. „Wer soll oder wird sich um diese Pflegebedürftigen, hilfsbedürftigen Menschen in unseren Kliniken und Pflegeeinrichtungen denn kümmern, wenn sie nicht mehr da sind?“, sagte Witschas, in dessen Geschäftsbereich das Gesundheitsamt fällt.
Bereits zuvor hatte der Bautzener Landrat Michael Harig in einem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (beide CDU) gefordert, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschoben oder komplett aufgehoben werden solle.
„Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist nicht gegeben“, schrieb Harig in dem gestern veröffentlichten Brief.
Zugleich betonte Harig, damit solle die Wirksamkeit der Impfung als Instrument der Pandemiebekämpfung keinesfalls in Zweifel gezogen werden.
Die Gesundheitsämter müssten jedoch bei der Umsetzung der Impfpflicht Rücksicht auf die Versorgungssicherheit der zu pflegenden und zu betreuenden Mitmenschen nehmen. Angesichts der ohnehin angespannten Personallage in der Pflege sei selbst ein Verlust von rund zehn Prozent durch die Impfpflicht nicht zu kompensieren.
In Bautzen gehen Kritiker der Coronaimpfung und der Coronaeinschränkungen wie an vielen anderen Orten Sachsens und in anderen Bundesländern seit Wochen auf die Straße. Dabei kam es auch schon zu Angriffen auf Polizisten.
Der Landkreis Bautzen stellte heute klar, dass die berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal auch dort gelten werde. Die Landesdirektion Sachsen habe mit Blick auf Einträge in den sozialen Medien gebeten, die Aussagen von Witschas einzuordnen, teilte das Landratsamt mit.
Die durch den Bundestag beschlossene Impfpflicht werde umgesetzt – allerdings stehe die Versorgungssicherheit in Kliniken, Heimen und beim ambulanten Pflegedienst an erster Stelle, hieß es. © afp/aerzteblatt.de

Fehler in der Argumentation?
es freut mich, dass wir eine Diskussion auf sachlicher Ebene führen können. Sie haben Recht, wenn Sie auf die nicht 100%ige Schutzwirkung einer (auch vollständigen) Impfung hinweisen. Ihnen sind doch aber auch (sämtliche) ernstzunehmenden Untersuchungen bekannt, dass Ungeimpfte um das 40-50fache ansteckender sind als Geimpfte. Bekannt sind auch die Zahlen aus den Intensivstationen, dass dort ca. 75% der Erkrankten und Beatmeten Patienten ungeimpft sind. Und Sie teilen hoffentlich die Maxime, dass in einem Gemeinwesen auch die Bedürfnisse anderer Menschen zu berücksichtigen sind, nicht nur die Eigenen?
Vollständig anderer Meinung bin ich bei der Pflichtverletzung des (Vize-) Landrates in Bautzen. Daraus einen außergesetzlichen Notstand zu konstruieren, halte ich nicht nur für unzutreffend, sondern auch für eine Gefährdung der Demokratie. Dass eine Minderheit die Regeln der Demokratie zu ihren Gunsten aushebeln und damit über die Mehrheit bestimmen möchte, macht die Diskussion nicht einfacher. Zur Erinnerung: Auch Geimpfte haben Rechte! Es gehört zum Wesen der Demokratie, dass es Entscheidungen gibt, die nicht jedem passen (auch mir nicht). Die Wege, dies in der Bundesrepublik zu ändern, unterscheiden sich massiv von dem eingeschlagenen Weg des Landrates. Auch dieses Demokratieverständnis gehört "wieder vom Kopf auf die Füße gestellt." MfG

@wriedt
"Es gibt auch das Grundrecht der Geimpften auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Ansteckung durch Nichtgeimpfte. "
Ja, Sie sind mit der Impfpflicht und der Aussperrung der Nichtgeimpften vor Ansteckung durch Nichtgeimpfte geschützt. Stimmt 100%. Da die Impfung in dieser Hinsicht aber praktisch nutzlos ist, sind Sie weiter nicht vor Ansteckung geschützt. Das leisten die Impfstoffe nicht, und das war auch seit der Zulassung nie Teil der Wirksamkeitserwartungen. Dass die Politik das bewusst so verkauft hat, ist nicht die Schuld der Nichtgeimpften. Argument für den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Nichtgeimpften oder zumindest auf freie Berufswahl durch die Verpflichtung zur Impfung auf dieser Ebene also hinfällig! Ein Gesetz, das keine oder keine ausreichend materielle Grundlage hat und somit weder geeignet noch erforderlich ist, eben jenes Ziel der Übertragungsvermeidung zu erreichen, wird somit von einem direkt vom Volk gewählten Kommunalvertreter also vollkommen legitim in Frage gestellt und deren Ausführung wird von ihm - als gleichzeitig weisungsgebundenem obersten Beamten des Kreises - verweigert. Ggf. befürchtet er sogar, dass er mit der Umsetzung dieses Impfzwanges Straftaten begehen könnte. Noch dazu, wo erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit zu befürchten sind. Lesen Sie mal über das Remonstrationsrecht nach. Soll doch die Landesregierung mal ein Disziplinarverfahren gegen ihn und eine Klagen gegen den Landkreis anstrengen. Dann kommt die Beweislast für den Grundrechtseingriff endlich mal wieder vom Kopf auf die Füße gestellt. Endlich funktioniert die Gewaltenteilung wieder - und nicht jeder einzelne Betroffene muss nachweisen, dass das Gesetz ungeeignet ist und zudem dem Übermaßverbot widerspricht, da geeignete mildere Mittel (regelmäßige Testung - und zwar ALLER in diesen sensiblen Bereichen Beschäftigten) zur Verfügung stehen.

(Vize)- Landrat ruft auf (verbotener?) Demonstration zum Gesetzesbruch auf

Falsche Überschrift / falsches Signal
2. Es ist ein Skandal, wenn ein Landkreis über offizielle Mandatsträger auf einer MIx-Demo von Impfgegnern, Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern offiziell erklärt, sich nicht an geltendes Recht halten zu wollen.

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.