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Politik

Im Bundestag gilt teils weiter Sechs-Monats-Frist für Genesene

Dienstag, 25. Januar 2022

/picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bun­destag teilweise weiter die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagte ein Sprecher des Parlaments heute.

Geregelt werde dies durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet und von einem „Coronasonderrecht“ geschrieben, das sich der Bundestag gönne.

Die Allgemeinverfügung verweist zum Genesenenstatus nach Angaben des Sprechers auf die COVID-19-Schutzmaßnahmenausnahmenverordnung. Diese habe, als die Verfügung erlassen worden sei, den Zeit­raum von mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten vorgesehen. Das gelte weiterhin.

Die Regelung kann von Bundestagspräsidentin Bas über eine Änderung ihrer Allgemeinverfügung ange­passt werden. „Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pande­mie­geschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“, er­klärte der Bundestagssprecher.

Aus den Reihen der Unionsfraktion kam deutliche Kritik. „Ich fände es ehrlich gesagt seltsam, wenn im Bundestag etwas Anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU).

Die Frage der Dauer der Geltung des Genesenenstatus sei in aller­erster Linie medizinisch zu beantwor­ten. Deswegen betreffe es Bundestagsabgeordnete genauso wie andere.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt machte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verant­wortlich. „Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundes­tag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit“, erklärte der CSU-Politiker heute. „Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen.“ © dpa/aerzteblatt.de

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