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Das IQWiG aktualisiert seine Methoden

Mittwoch, 26. Januar 2022

/MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seine „Allge­meinen Methoden“ überarbeitet. Die Neuerungen betreffen unter anderem das Vorgehen bei Evidenz­recherchen für medizinische Leitlinien.

Die Allgemeinen Methoden beschreiben die wissenschaftlichen Standards des Instituts. Sie sind die Grundlage für die wissenschaftliche Arbeit des IQWiG und seiner externen Sachverständigen sowie für die Kooperation mit den Auftraggebern. Das Methodenpapier wird stetig aktualisiert, um die Weiterent­wicklung von Standards in den wissenschaftlichen Disziplinen und erweiterte gesetzliche Aufgaben des Instituts abzubilden.

In der jetzt vorliegenden Version 6.1 erläutert das IQWiG unter anderem, wie es Evidenzbe­richte für die Arbeit an medizinischen Leitlinien erstellt. Seit 2020 kann die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftli­chen Medizinischen Fachgesellschaften dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) medizinische Leit­linien vorschlagen. Die Evidenzberichte unterstützen die Fachgesellschaften bei der Entwicklung oder Aktualisierung von Leitlinien.

Neuerungen gibt es außerdem unter anderem bei der Bestimmung des Ausmaßes des Zusatznutzens neuer Arzneimittel in der frühen Nutzenbewertung. Zum Beispiel hat das Institut für die Ausmaßkatego­rie „erheblich“ bei schwerwiegenden Symptomen und für die Ausmaßkategorie „beträchtlich“ bei nicht schwerwiegenden Symptomen neue Schwellenwerte festgelegt.

Die Autoren des Methodenpapiers betonen die Bedeutung einer differenzierten und transparenten Vor­gehensweise bei der Bewertung von Verfahren und der Recherche von Evidenzen: „Es kann davon ausge­gangen werden, dass das Institut gerade mit Vergleichen beauftragt wird, bei denen eben nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, welche Alternative Vorteile bietet“, schreiben sie.

Je kleiner aber die zu erwartenden Unter­schiede zwischen zwei Alternativen seien, umso verlässlichere Studien seien nötig, um hinreichend sicher sein zu können, dass ein beobachteter Unterschied nicht auf einem Zufall oder Messfehlern beruhe. „Der Weltrekord im 100-Meter-Lauf lässt sich heute nicht mehr mit einer Sanduhr messen“, hieß es. © hil/aerzteblatt.de

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