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Ausland

Frankreich verschärft Strafen für Konversionstherapien

Mittwoch, 26. Januar 2022

/9nong, stock.adobe.com

Paris – Frankreich hat die Strafen für sogenannte Konversionstherapien für Schwule, Lesben und Trans­sexuelle verschärft. Die Nationalversammlung in Paris stimmte gestern endgültig für ein Gesetz, nach dem derartige Praktiken künftig mit mindestens zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Geldstrafe bestraft werden.

Im Visier sind als „Behandlungen“ getarnte Therapien, die nicht heterosexuelle Menschen zur Hetero­sexualität umpolen sollen. Faktisch sind solche Versuche in Frankreich bereits strafbar. Mit dem Gesetz­entwurf der Mehrheitspartei LREM soll jedoch ein neues Delikt ins Strafgesetz aufgenommen werden.

Die Haftstrafe soll demnach auf drei Jahre und 45.000 Euro steigen, wenn Minderjährige betroffen sind oder der Täter zur eigenen Familie zählt. „Wir senden ein starkes Signal, denn formell verurteilen wir alle, die eine Geschlechts- oder Identitätsänderung als Krankheit betrachten“, sagte die LREM-Abgeordnete Laurence Vanceunebrock, die den Gesetzestext initiiert hatte.

Das Ausmaß solcher Praktiken in Frankreich ist schwer abzuschätzen. Eine Untersuchungskommission erwähnte 2019 mehrere hundert Fälle. Die Zahl der Hinweise nehme aber zu, hieß es. Die meist kosten­pflichtige „Behandlung“ kann Hypnose, die Einnahme von Hormonen oder Elektroschocks beinhalten. Auch Exorzismen und Zwangsehen sind möglich. Auch in Deutschland sind solche Praktiken gesetzlich verboten. © afp/aerzteblatt.de

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