Vermischtes
Triage-Entscheidung ist vor allem ethische Frage
Donnerstag, 27. Januar 2022
Berlin – Mehrere Verbände haben ein gemeinsames Impulspapier zum Thema Triage vorgelegt. Darin betonen die Liga Selbstvertretung, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), dass Triage-Entscheidungen „niemals mittelbar oder unmittelbar wegen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren dürfen“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundestag Anfang Januar aufgefordert, „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz Behinderter im Fall einer pandemiebedingten Triage zu treffen. Bei einer Triage muss entschieden werden, welche Patienten zuerst behandelt werden, wenn die Hilfe nicht für alle möglich ist.
Die Verbände betonen, dass eine Triage-Entscheidung vor allem eine menschenrechtlich-ethische und keine primär medizinische Frage sei. Das oftmals zitierte Kriterium der Erfolgsaussicht sei nur zulässig für die Frage, ob mit Intensivtherapie eine Überlebenschance gegeben sei oder nicht, so die Sprecherin der Liga Selbstvertretung, Sigrid Arnade.
Im Fall einer Überlebenschance muss es nach Ansicht der Verbände verboten sein, Überlebenswahrscheinlichkeiten von Personen zu vergleichen, da dies immer diskriminierend sei. Unzulässig sei es auch, eine begonnene intensivmedizinische Behandlung abzubrechen, solange eine Überlebenschance bestehe.
Vielmehr berufen sich die Verbände des Runden Tisches neben der Überlebenschance auf menschenrechtlich fundierte Kriterien wie den Behandlungswunsch, die Dringlichkeit und letztlich das Zufallsprinzip. Arnade: „Das klingt hart, aber jede Triagesituation ist hart und grausam, weil Menschen sterben müssen, die bei ausreichenden Ressourcen überleben könnten. © kna/aerzteblatt.de

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