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Hochschulen

Änderung des Hochschulgesetzes in Niedersachsen beschlossen

Freitag, 28. Januar 2022

Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des niedersächsischen Landtags./picture alliance, Moritz Frankenberg

Hannover – Die Hochschulen in Niedersachsen sollen in Zukunft mehr in Eigenverantwortung agieren. Das geht mit der gestern vom niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderung des Hochschulge­setz­es einher. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU votierten für die Änderungen, die Grünen­fraktion stimmte dagegen, die FDP-Fraktion sowie mehrere fraktionslose Abgeordneten enthielten sich.

Nach Angaben von Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) soll mit dem neuen Gesetz mehr Verant­wortung an die Hochschulen übertragen werden. „Es ist uns die notwendige Balance zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren gelungen.“

Wie die CDU-Fraktion mitteilte, solle mit der Änderung zudem das Promotionsrecht verbessert und die Juniorprofessur vereinfacht werden. Bisher waren Studierende demnach für eine Juniorprofessur ausge­schlossen, wenn sie zu lange an einer Promotion gearbeitet haben. Dies ändere sich nun mit der be­schlossenen Novelle.

Aus der Opposition kamen kritische Stimmen zum neuen Gesetz. Lars Alt von der FDP-Fraktion sagte: „Auch mit dem neuen Hochschulgesetz bleibt der Wissenschaftsstandort Niedersachsen überreguliert und unterfinanziert. Das Gesetz ist nicht mehr als ein Minimalkonsens zwischen zwei müden Koalitions­partnern, der die Hochschulen kaum nach vorne bringt.“

Nordrhein-Westfalen habe bereits vor 15 Jahren ein deutlich weitergehendes Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet – Niedersachsen bleibe damit weiterhin hinter diesen Möglichkeiten zurück.

Eva Viehoff von den Grünen sagte, dass das Gesetz sich nicht eigne, um die Situation der Universitäten und Hochschulen im Bundesland nachdrücklich zu verbessern. Mit dem Gesetz werde das Mitwirkungs­recht der Studierende eingeschränkt.

Auch Studierendenvertreter sehen die Gesetzesänderung der Landesregierung kritisch. Der Studieren­den­ausschuss (AStA) der Universität Göttingen hatte etwa mitgeteilt, dass sie mit dieser Novelle eine Gefährdung für die Demokratie an Hochschulen sehen. Demnach sehe der Entwurf vor, dass die Universi­täts­präsidien einige Rechte und Pflichten, die bisher beim Wissenschaftsministerium lägen, übertragen bekommen.

Mit Blick auf die Coronapandemie teilten die Studierendenvertreter in dieser Woche mit, dass einheit­liche Regeln an den Hochschulen in Niedersachsen wünschenswert wären. Zudem bedürfe es weiterer finanzieller Hilfen für die Studenten – viele hätten in der Pandemie einen Kredit aufgenommen, der in den kommenden Jahren abgezahlt werden müsse.

Die Coronaeinschränkungen an den Hochschulen sind derzeit sehr unterschiedlich im Bundesland. Dies hängt etwa damit zusammen, für welche Fächer Präsenz notwendig ist und für welche eher verzichtbar.

Wie schon in früheren Zeiten der Coronapandemie, wurde die Regelstudienzeit an niedersächsischen Hochschulen um ein Semester verlängert. Dies war nach Angaben des Wissenschaftsministeriums bereits in den vergangenen drei Semestern der Fall. Davon sollen etwa junge Leute profitieren, die Bafög beziehen. © dpa/aerzteblatt.de

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