Politik
Einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verschoben
Freitag, 28. Januar 2022
Berlin – Die Mitte März greifende einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, aber auch den Arztpraxen kommt wie geplant und wird nicht verschoben. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute vor Journalisten in Berlin untermauert.
„Das Gesetz gilt“, sagte der Minister und betonte, dass es auch keinen Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter gebe. Richtig sei aber, dass man die Frage stellen könne, wie die Umsetzung des Gesetzes bundesweit einheitlich geregelt werden solle.
Dazu sei man in Gesprächen mit den Ländern, sagte Lauterbach. Dabei gehe es etwa darum, wie man Personalengpässe verhindern könne. „Was nicht geht, ist, dass die Impfpflicht in Pflegeheimen eines Landes gilt, ein paar Kilometer weiter aber nicht“, hatte Lauterbach zuvor der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gesagt.
Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.
Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unter Kommunen, Betreibern und den Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.
„Es wird natürlich so sein, dass der eine oder andere radikale Impfgegner, der in der Pflege arbeitet, dann aussteigt. Dann stellt sich aber ohnehin die Frage, ob die Person für den Beruf überhaupt geeignet war“, sagte Lauterbach.
Dass medizinisches Personal wissenschaftliche Erkenntnisse leugne und sogar bereit sei, Patienten zu gefährden, könne nicht sein. Er glaube aber, dass die Widerstände unter Pflegekräften am geringsten seien. Viele Einrichtungen schauten eher auf Küchen- und Reinigungspersonal sowie die Verwaltung.
Debatte in den Ländern und bei Beschäftigten
Die Frage beschäftigt derzeit alle Bundesländer. Die Signale sind unterschiedlich. Das saarländische Gesundheitsministerium rief heute zum Dialog auf. „Gemeinsam mit den Trägern und den Einrichtungen müssen wir alles dafür tun, ein mögliches Beschäftigungs- oder Betretungsverbot zu verhindern“, teilte Ministerin Monika Bachmann (CDU) mit.
Ziel müsse sein, keine Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich zu verlieren. „Das schaffen wir vor allem mit Überzeugung und niedrigschwelligen Impfangeboten“, sagte sie. Alle betroffenen Einrichtungen sollten aktiv auf ihre Mitarbeiter zugehen, um über die Impfung und ihre Wirkung aufzuklären, „mögliche Bedenken aus dem Weg räumen und konkrete Impfangebote machen“.
Es gebe zurzeit kurzfristig Impftermine in den vier saarländischen Impfzentren, aber auch bei mobilen Impfaktionen oder in Arztpraxen. Voraussichtlich ab dem 5. Februar könnten auch Termine zur Impfung mit dem Impfstoff des US-Herstellers Novavax gebucht werden.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erwägt für den Freistaat eigene Vollzugsregeln zur einrichtungsbezogenen Impflicht. Der Passauer Neuen Presse sagte der Minister, weil der Bund noch keine Regeln vorgelegt habe, müsse Bayern „selbst überlegen, wie wir eigene Vollzugsregeln definieren, damit die Versorgung nicht gefährdet ist“.
Es müsse genau geregelt werden, wie ab dann zu verfahren ist. „Wir müssen wissen, welche Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten gelten“, sagte Holetschek. Dies könne man „nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen, nach dem Motto: Lasst Euch etwas einfallen.“
Wenn der Bund ein Gesetz auf den Weg bringe, müsse er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt. „Hier brauchen wir sehr rasch Details“ forderte Holetschek und stellte aber auch klar: „Ein Freifahrtschein für Ungeimpfte ist das natürlich nicht.“
Der sächsische Erlass zur Umsetzung der Coronaimpfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal soll möglichst bis Mitte Februar vorliegen. Ziel sei die zweite Februarwoche, teilte das Gesundheitsministerium mit. Zurzeit laufen den Angaben zufolge noch Beratungen zwischen Bund und Ländern, um eine bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung sicherzustellen.
Der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) hatte kürzlich erklärt, dass das Thema viele Medizinische Fachangestellte (MFA) umtreibt. Zu viele Details seien dazu etwa arbeitsrechtlich noch ungeklärt. Es gebe eine „große Unsicherheit“ in den Arztpraxen, wie die Arbeitgeber nach dem 16. März mit dem Thema umgehen würden, sagte VMF-Präsidentin Hannelore König dem Deutschen Ärzteblatt.
Debattiert wird unter den MFA König zufolge auch zunehmend die Frage, wie es mit den Boosterimpfungen gegen SARS-CoV-2 weitergeht. So einige stellten sich die Frage, wie oft nun noch nachgeimpft werden müsste. „Hier sind Wissenschaft und Politik gefragt, auf die offenen Fragen Antworten zu liefern“, sagte König.
Die neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), hatte die Gesundheitsämter zuletzt aufgefordert, vor der Verhängung eines Beschäftigungsverbots für ungeimpfte Pflegekräfte die konkrete Personallage vor Ort zu beachten.
„Klar ist, dass die Gesundheitsämter sehr genau prüfen müssen, ob es durch ein Tätigkeitsverbot von Impfunwilligen zu Personalproblemen kommt“, sagte Moll dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Das müsse immer eine Einzelfallentscheidung sein, mahnte die SPD-Politikerin.
Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, warnte ebenfalls vor Versorgungsengpässen in der Pflege durch die bevorstehende Impfpflicht für Medizin- und Pflegepersonal. „Es gibt so wenig Personal, dass wir uns nicht erlauben können, dass auch nur eine Einzige oder ein Einziger kündigt“, sagte Vogler dem Spiegel. „Wenn ungeimpfte Pflegekräfte Tätigkeitsverbote bekommen, wird die Versorgungslage immer prekärer.“ © may/dpa/kna/aerzteblatt.de

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