Politik
Weiterer Schritt zu Tariflöhnen in der Altenpflege vereinbart
Freitag, 28. Januar 2022
Berlin – Die Bemühungen um eine tarifliche Bezahlung in der Langzeitpflege kommen voran. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) haben die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien für eine tarifliche Entlohnung in Einrichtungen der Langzeitpflege genehmigt. Das teilte das BMG heute mit.
Die vorige Bundesregierung hatte festgelegt, dass ab dem 1. September nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden und mit der Pflegeversicherung abrechnen können, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Zuvor waren Bemühungen um einen bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege gescheitert.
Pflegeeinrichtungen haben nach der Vereinbarung künftig drei Möglichkeiten: Sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen, ihre Mitarbeiter entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region bezahlen.
Bis zum 28. Februar müssen die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen dann melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich entscheiden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte dazu, für viele Pflege- und Betreuungskräfte sei das eine deutliche Verbesserung. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte: „Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang.“
Der stellvertretende Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, unterstrich, dass neben einer angemessenen Vergütung auch intelligente Schichtsysteme in allen Pflegeheimen sowie eine hohe Ausbildungsquote wichtige Stellschrauben seien, mit denen die Pflegeeinrichtungen selbst aktiv etwas gegen den Pflegekräftemangel unternehmen könnten. © kna/may/aerzteblatt.de

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