Politik
GMK: Anspruch auf PCR-Test soll bestehen bleiben
Dienstag, 1. Februar 2022
Magdeburg – PCR-Tests zum Nachweis einer Coronainfektion sollen künftig vorrangig für Menschen aus dem Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll der Anspruch auf diese hochwertigen, genauen Tests aber für alle Menschen bestehen bleiben.
Darüber hat Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) gestern nach einer Videoschalte mit ihren Länderkollegen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) informiert.
Angesichts der Omikron-Welle brauche es eine Priorisierung der PCR-Testkapazitäten. „Darüber sind sich die Gesundheitsministerinnen und -minister mit dem Bund einig“, sagte Grimm-Benne. Der Bund werde dazu die Nationale Teststrategie und die Coronavirustestverordnung anpassen.
„Für die Bewältigung der vierten Welle braucht es mehr PCR-Kapazitäten. In Sachsen-Anhalt könnte die Zahl der wöchentlich durchgeführten PCR-Testungen von aktuell 10.000 auf rund 20.000 verdoppelt werden“, so die Gesundheitsministerin. Bislang stünden in Sachsen-Anhalt ausreichend PCR Kapazitäten zur Verfügung – die vorhandenen Kapazitäten seien noch nicht ausgeschöpft worden.
Eine COVID-19-Infektion könne auch mit einem Antigentest in einer zertifizierten Teststelle nachgewiesen werden, sagte Grimm-Benne. „Ein Antigentest ist gegenüber einem PCR Test nicht zweite Wahl.“ Dies sollte auch in der Nationalen Teststrategie und in der Testverordnung Berücksichtigung finden.
Auf eine Rückkehr zum Genesenstatus auf sechs Monate konnten sich die Gesundheitsminister nicht verständigen. Ein Antrag Bayerns, den Genesenenstatus von aktuell drei auf sechs Monate wieder zu verlängern, lehnten die Ressortchefs ab. Lauterbach hatte laut Grimm-Benne in der Schalte bekräftigt, dass die Verkürzung des Genesenenstatus auf Grundlage wissenschaftlicher Ergebnisse erfolgt sei.
Per Beschluss fordern die Gesundheitsminister den Bund allerdings trotzdem auf, die entsprechenden Verordnungen hinsichtlich des Impf- beziehungsweise Genesenenstatus „zeitnah“ so zu ändern, dass die relevanten Kriterien wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt werden.
Mitte Januar hatten Bundestag und Bundesrat eine Änderung der sogenannten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen. Mit ihr wurde ein neues Verfahren eingeführt: Genesenen-Nachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) auf einer Internetseite bekannt macht und welche dann unmittelbar gelten.
Über Lockerungen der Coronamaßnahmen hätten die Gesundheitsminister gestern nicht beraten, sagte Grimm-Benne. Öffnungsperspektiven seien feste Absicht, diese könne man jedoch erst nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle Mitte Februar eröffnen. © dpa/aha/aerzteblatt.de

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