Ärzteschaft
Ärzte werden zur Rückzahlung von Impfhonoraren aufgefordert
Mittwoch, 9. Februar 2022
Berlin – Die Politik hatte alle Ärzte in Deutschland dazu aufgerufen, sich an der Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 zu beteiligen. Das galt insbesondere auch für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Doch verbeamtete Ärzte, die eine Nebentätigkeit als Impfärzte aufgenommen haben, werden nun offenbar teilweise dazu aufgefordert, die Honorare zurückzuzahlen.
Damit werden die Honorare, die der Staat im Rahmen der Finanzierung der Impfzentren an die Ärzte ausbezahlt, teilweise vom Staat in Form von Kommunen, Kreisen, Ländern und dem Bund als Arbeitgeber wieder eingesammelt.
Zum Verständnis: Die Finanzierung der Impfzentren wird derzeit auf verschiedene Schultern verteilt. Die Bundesländer – und damit der Staat – tragen den Betrieb der Zentren zur Hälfte, die andere Hälfte übernehmen zu einem großen Teil die gesetzliche und zu einem kleinen Teil die private Krankenversicherung.
Der Bund wiederum hat den Steuerzuschuss zum Gesundheitsfond für die Krankenkassen deutlich erhöht – er trägt damit indirekt ebenfalls die Finanzierung der Impfzentren mit. Die Länder übernehmen zudem die Kosten für das notwendige Impfzubehör, den Impfstoff bezahlt der Bund.
In einem Fall, der dem Deutschen Ärzteblatt bekannt ist, verlangt der Hauptarbeitgeber nun Geld aus der Impfnebentätigkeit eines verbeamteten Arztes zurück. Der Dienstherr beruft sich dabei auf die Landesnebentätigkeits- sowie auf die Bundesnebentätigkeitsverordnung.
Darin sind die sogenannten Ablieferungspflichten von Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn geregelt, ebenso wie Ausnahmen vom Höchstbetrag sowie der Ablieferungspflicht. Das Problem: Ausnahmeregelungen für Nebentätigkeiten als Angestellte in Impfzentren und mobilen Impfteams gibt es dort nicht. Das Coronavirus ist neuer als die Verordnungen.
Der Arbeitgeber habe für die Tätigkeit als Impfarzt im vergangenen Jahr einen Großteil seiner Einkünfte eingefordert, berichtet der verbeamtete Arzt Peter M. (Name von der Redaktion geändert), der unerkannt bleiben möchte, dem Deutschen Ärzteblatt. Er sieht in den Rückforderungen einen Wertungswiderspruch.
Denn zum einen hätten die öffentlichen Einrichtungen händeringend um Unterstützung gebeten – zum Teil auch gepaart mit finanziellen Anreizen. Zum anderen solle nun eine Abgabe eines Großteils des so erwirtschafteten Gehalts erfolgen.
Der Arzt betonte, der Bedarf an Impfärzten in Nebentätigkeit sei immer noch vorhanden. Momentan würden sogar Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zum Impfen gegen das Coronavirus eingebunden. Vor dem Hintergrund des ärztlichen Fachkräftemangels hänge der Erfolg der Impfkampagne aus seiner Sicht langfristig auch davon ab, dass die Ärzte nebenberuflich in ihrer Freizeit für diese Tätigkeit zur Verfügung stünden.
Regelungen unterschiedlich
Peter M. zufolge sind die Rückforderungen kein Einzelfall. Wie viele verbeamtete Ärzte betroffen sind und ob es ein bundesweites Problem ist, lässt sich schwierig erfassen. Der Deutsche Beamtenbund wies auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes lediglich auf die unterschiedlichen Regelungen hin.
Demnach gibt es im deutschen Beamtenrecht 17 verschiedene Rechtskreise. Der Bund und die Länder, diese auch für die Kommunen, regelten die jeweiligen Beamtengesetze eigenständig; deshalb gebe es in den jeweiligen Rechtskreisen abweichende Festlegungen zum Umgang mit Nebentätigkeiten, schreibt der Beamtenbund.
Wie Nebentätigkeiten auf Länderebene geregelt würden und ob die Arbeitgeber von Bund und Ländern gegebenenfalls weitere Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Ablieferungspflichten schaffen wollten, müsse bei den jeweiligen Dientgebenden erfragt werden. Man werde die „vielfältigen Varianten“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren.
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) äußerte sich auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes zur Problematik nicht. Und auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht sich nicht zuständig.
Es ließ Fragen dazu unbeantwortet, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Rückforderungen der Honorare bewertet. Keine Antwort gab es auch dazu, ob das Ministerium den Ländern empfiehlt, für verbeamtete Ärzte in der unmittelbaren Pandemiebekämpfung bei Tätigkeit in Impfzentren / mobilen Impfteams Ausnahmen zu beschließen.
Die Aspekte seien „nicht Gegenstand der bundesweit geltenden und durch das Bundesministerium für Gesundheit geregelten Coronavirus-Impfverordnung“, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Jegliche Fragen hinsichtlich der Vergütung von Nebentätigkeiten von verbeamteten Ärzten beträfen „ausschließlich die Regelungskompetenz der Länder“. Auf die entsprechenden landesspezifischen Regelungen habe man „keinen Einfluss“. © may/kk/aerzteblatt.de

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