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Ärzteschaft

Ärzte werden zur Rückzahlung von Impfhonoraren aufgefordert

Mittwoch, 9. Februar 2022

/picture alliance, Roland Weihrauch

Berlin – Die Politik hatte alle Ärzte in Deutschland dazu aufgerufen, sich an der Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 zu beteiligen. Das galt insbesondere auch für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Doch verbeamtete Ärzte, die eine Nebentätigkeit als Impfärzte aufgenommen haben, werden nun offenbar teilweise dazu aufgefordert, die Honorare zurückzuzahlen.

Damit werden die Honorare, die der Staat im Rahmen der Finanzierung der Impfzentren an die Ärzte aus­bezahlt, teilweise vom Staat in Form von Kommunen, Kreisen, Ländern und dem Bund als Arbeit­geber wieder ein­gesammelt.

Zum Verständnis: Die Finanzierung der Impfzentren wird derzeit auf verschiedene Schultern verteilt. Die Bundesländer – und damit der Staat – tragen den Betrieb der Zentren zur Hälfte, die andere Hälfte über­nehmen zu einem großen Teil die ge­setzliche und zu einem kleinen Teil die private Krankenversicherung.

Der Bund wiede­rum hat den Steuerzuschuss zum Gesundheitsfond für die Krankenkassen deutlich erhöht – er trägt da­mit indirekt ebenfalls die Finanzierung der Impfzentren mit. Die Länder übernehmen zudem die Kosten für das notwendige Impfzubehör, den Impfstoff bezahlt der Bund.

In einem Fall, der dem Deutschen Ärzteblatt bekannt ist, verlangt der Hauptarbeit­ge­ber nun Geld aus der Impfne­ben­­tätigkeit eines verbeamteten Arztes zurück. Der Dienstherr be­ruft sich dabei auf die Landesne­bentätigkeits- sowie auf die Bundesnebentätigkeitsverord­nung.

Darin sind die sogenannten Ablieferungspflichten von Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn ge­regelt, ebenso wie Ausnahmen vom Höchstbetrag sowie der Ablieferungspflicht. Das Problem: Ausnahmerege­lungen für Ne­bentätigkeiten als Angestellte in Impfzentren und mobilen Impfteams gibt es dort nicht. Das Coronavirus ist neuer als die Verordnungen.

Der Arbeitgeber habe für die Tätigkeit als Impfarzt im vergangenen Jahr einen Großteil seiner Einkünfte eingefordert, berichtet der verbeamtete Arzt Peter M. (Name von der Redaktion geändert), der uner­kannt bleiben möchte, dem Deutschen Ärzteblatt. Er sieht in den Rück­forderungen einen Wertungswider­spruch.

Denn zum einen hätten die öffentlichen Einrichtungen händeringend um Unterstützung gebeten – zum Teil auch gepaart mit finanziellen Anreizen. Zum anderen solle nun eine Abgabe eines Großteils des so erwirtschafteten Gehalts erfolgen.

Der Arzt betonte, der Bedarf an Impfärzten in Nebentätigkeit sei immer noch vorhanden. Momentan wür­den sogar Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zum Impfen gegen das Coronavirus eingebunden. Vor dem Hintergrund des ärztlichen Fach­kräf­temangels hänge der Erfolg der Impfkampagne aus seiner Sicht lang­­fristig auch davon ab, dass die Ärzte nebenbe­ruflich in ihrer Freizeit für diese Tätigkeit zur Verfügung stünden.

Regelungen unterschiedlich

Peter M. zufolge sind die Rückforderungen kein Einzelfall. Wie viele verbeamtete Ärzte betroffen sind und ob es ein bundesweites Problem ist, lässt sich schwierig erfassen. Der Deutsche Beamtenbund wies auf Nach­frage des Deutschen Ärzte­blattes lediglich auf die unterschiedlichen Rege­lun­gen hin.

Demnach gibt es im deutschen Beamtenrecht 17 verschiedene Rechtskreise. Der Bund und die Länder, diese auch für die Kommunen, regelten die jeweiligen Beamtengesetze eigenständig; deshalb gebe es in den je­wei­ligen Rechtskreisen abweichende Festlegungen zum Umgang mit Neben­tätigkeiten, schreibt der Beamtenbund.

Wie Nebentätigkeiten auf Länderebene geregelt würden und ob die Arbeitgeber von Bund und Ländern gegebenenfalls weitere Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Ablieferungspflichten schaffen wollten, müsse bei den jeweiligen Dientgebenden erfragt werden. Man werde die „vielfältigen Varianten“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren.

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) äußerte sich auf Nach­frage des Deutschen Ärzteblattes zur Problematik nicht. Und auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht sich nicht zuständig.

Es ließ Fragen dazu unbeantwortet, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Rückfor­de­rungen der Honorare bewertet. Keine Antwort gab es auch dazu, ob das Ministerium den Ländern em­pfiehlt, für verbeamtete Ärzte in der unmittelbaren Pandemiebekämpfung bei Tätigkeit in Impfzentren / mobilen Impfteams Ausnahmen zu beschließen.

Die Aspekte seien „nicht Gegenstand der bundesweit geltenden und durch das Bundesministerium für Gesundheit geregelten Coronavirus-Impfverordnung“, erklärte ein Ministeriumss­precher.

Jegliche Fragen hinsichtlich der Vergütung von Nebentätigkeiten von verbeamteten Ärzten beträfen „aus­schließlich die Regelungskompetenz der Länder“. Auf die entsprechenden landesspezifischen Regelungen habe man „keinen Einfluss“. © may/kk/aerzteblatt.de

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