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Nach Start der Impfpflicht in Österreich erste Verfassungs­beschwerde

Dienstag, 8. Februar 2022

/picture alliance, CHROMORANGE, Ernst Weingartner

Wien – Kurz nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht in Österreich ist laut Verfassungsgerichtshof ein erster Antrag zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit eingegangen. Nach Einschätzung von Juristen dürfte es der Auftakt für viele entsprechende Klagen sein.

Diese Individualanträge auf Gesetzesprüfung würden einem Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zugewiesen, sagte eine VfGH-Sprecherin gestern. Die gegnerische Partei habe rund sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Schließlich behandle der VfGH den Fall in einer seiner mehrwöchigen Beratungspe­rioden.

„Gesetzprüfungsverfahren dauern am VfGH in der Regel zwischen vier und sechs Monaten, eine im inter­nationalen Vergleich kurze Zeitspanne“, hieß es. Auch die Einsprüche gegen Strafen der Verwaltungs­ge­rich­te wegen Verstößen gegen die Impfpflicht können letztlich beim VfGH landen.

Bisher seien vom VfGH von 600 Verfahren im Zusammenhang mit COVID-19-Verordnungen knapp 500 erledigt worden. In Dutzenden Fällen wurde laut Gericht dem Kläger Recht gegeben. Ausstehend seien noch die Entscheidungen zum Lockdown für Ungeimpfte und zur 2G-Pflicht etwa im Handel und der Gastronomie.

In Österreich sind knapp 70 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. In Deutschland liegt der Wert bei gut 74 Prozent. Kontrolliert werden soll die Impfpflicht ab Mitte März mit Stichproben, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen. Bei Verstößen drohen Strafen in einem verkürzten Verfahren bis zu 600 Euro, am Ende bis zu 3.600 Euro. Das Gesetz ist bis zum 31. Januar 2024 befristet. © dpa/aerzteblatt.de

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