Politik
Sozialverband legt Gutachten zu Patientenrechten vor
Dienstag, 8. Februar 2022
Berlin – Patienten sind bei Behandlungsfehlern nach Auffassung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) rechtlich nur unzureichend geschützt. SoVD-Präsident Adolf Bauer forderte heute in Berlin die Patientensicherheit zu verbessern, um einen wirksamen Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen.
Dazu legte der Verband ein Gutachten des Münsteraner Rechtsmediziners Thomas Gutmann vor. Nach Gutmanns Worten ist das vor knapp zehn Jahren verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten an „wichtigen Stellen auf halbem Weg stehengeblieben“.
So würden wegen des strengen Beweismaßes Klagen wegen eines Behandlungsfehlers in der Regel auch dann abgewiesen, wenn der Fehler des Behandelnden mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Verletzung des Patienten geführt habe.
So kritisierten selbst Richter, dass Arzthaftungsprozesse hierdurch stark dem Zufall überlassen blieben. Gutmann forderte deshalb, den Anspruch von Patienten bereits dann anzuerkennen, wenn der Grund für die Haftung „überwiegen wahrscheinlich ist“.
Verbesserungsbedarf sieht Gutmann auch beim Recht des Patienten auf Einsicht in die „vollständige, ihn betreffende Patientenakte“. In der Praxis hapere es hier weiterhin.
Deshalb sollte der Behandelte verpflichtet werden, die Vollständigkeit der Abschriften zu bestätigen. Ferner sollte der Arzt verpflichtet werden, dem Patienten auch ohne Nachfrage Tatsachen mitzuteilen, die das Vorliegen eines Behandlungsfehlers möglich oder naheliegend erscheinen lassen.
Gutmann verlangte zudem eine stärkere Unterstützung durch die Krankenkassen im Falle von Behandlungsfehlern. Nach Brauers Worten sollen sie etwa verpflichtet werden, bei offensichtlichen Anhaltspunkten für Behandlungsfehler die Betroffenen zu informieren.
Darüber hinaus forderte der SoVD „eine Stärkung der kollektiven Betroffenenrechte und eine Verbesserung der Patientensicherheit, etwa durch ein zentrales Meldesystem für Behandlungsfehler“.
Der SoVD-Vorsitzende verlangte grundsätzlich auch eine stärkere Berücksichtigung und Beteiligung der Interessen von Patienten, chronisch Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen des Gesundheitswesens. © kna/aerzteblatt.de

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