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Pneumologen drängen auf konsequente Umsetzung des Tabakwerbeverbots

Donnerstag, 10. Februar 2022

/Wirestock, stock.adobe.com

Heidenheim – Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) drängt da­rauf, dass seit Anfang dieses Jahres geltende Tabakwerbeverbot für den Außenbereich konsequent umzu­setzen.

Es sei „mit Ernüchterung festzustellen, dass der Vertrieb von Tabakwaren über Automaten im Außenbe­reich immer noch weit verbreitet ist“, kritisiert der Verband. Er argumentiert, das Gesetz verbiete jede Art der kommerziellen Kommunikation.

„Ganz gleich, ob die Wirkung direkt oder indirekt erfolgt, entscheidend ist nur, ob der Verkauf von Tabak­produkten gefördert wird. Dies ist bei Tabakautomaten augenfällig der Fall“, so der BdP. „Tabakwerbung verführt zum Rauchen. Vor allem Jugendliche sind empfänglich für derartige Werbebotschaften“, warnt der BdP.

Der Verband erinnert daran, dass Deutschland den „Framework convention on tobacco control“ schon 2004 ratifiziert und sich dabei verpflichtet hatte, die Außenwerbung für Tabakprodukte binnen fünf Jah­ren zu unterbinden.

„Die verschiedenen Betreiber der Automaten hatten über 17 Jahre Vorlauf und damit reichlich Zeit ge­habt, sich auf das Werbeverbot einzustellen, dass am 1.1.2022 endlich in Kraft getreten ist“, so der BdP.

Der Verband warnt, Zigarettenautomaten würden nicht selten in unmittelbarer Nähe von weiterfüh­renden Schulen aufgestellt. Erwachsene Schüler kauften dort Tabakprodukte und reichten sie an Min­derjährige weiter.

„Die Selbstverständlichkeit dieses Vergehens wird durch die Anonymität von Automaten im Außenbe­reich unterstützt“, kritisiert der BdP. Der Verband appelliert an die Ordnungsbehörden, die neue Gesetz­gebung schnell und ausnahmslos umzusetzen. © hil/aerzteblatt.de

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