Politik
Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen könnte Vorteile bieten
Montag, 14. Februar 2022
Köln – Patienten mit Hirnmetastasen könnten gegenüber einer Ganzhirnbestrahlung von einer sogenannten stereotaktischen Radiochirurgie profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach einer Nutzenbewertung. Das Institut sieht einen Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen.
Bei der stereotaktischen Radiochirurgie (Stereotactic Radiosurgery, SRS) werden Hirnmetastasen zumeist einmalig, hochdosiert und zielgerichtet mithilfe von Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen bestrahlt. Anders als bei der Ganzhirnbestrahlung soll so nur das Tumorgewebe der hohen Strahlendosis ausgesetzt und das umliegende Gewebe geschont werden.
Die IQWiG-Arbeitsgruppe identifizierte für den Vergleich der SRS mit der Ganzhirnbestrahlung sechs randomisierte kontrollierte Studien: fünf mit mäßiger und eine Studie mit hoher Ergebnissicherheit.
Darin zeigt sich für die Gedächtnisleistung als Teilkomponente der kognitiven Funktion ein Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen der SRS. Aufgrund der vorliegenden Daten sei eine Verkürzung der Überlebenszeit nicht ganz auszuschließen, ist aber laut IQWiG nicht wahrscheinlich.
Offen bleibt der Vergleich in Bezug auf andere Komponenten der kognitiven Funktion sowie auf die Aktivitäten des täglichen Lebens, die Nebenwirkungen der Therapie und die gesundheitsbezogene Lebensqualität.
„Prinzipiell bietet die einzeitige SRS im Vergleich zur Ganzhirnbestrahlung die therapieimmanenten Vorteile, dass sie bei einer einzigen Behandlung statt zehn bis zwanzig mit sehr viel weniger Aufwand für die Betroffenen verbunden ist und sich zudem wiederholen lässt, beispielsweise bei Rezidiven“, hieß es aus der IQWiG-Arbeitsgruppe.
„Schont das Gedächtnis, ist weniger invasiv, wiederholbar und mit weniger Aufwand verbunden: Diese Vorteile der SRS sind ausschlaggebend für die Nutzenbewertung des IQWiG, auch wenn Nebenwirkungen und Lebensqualität nicht ausreichend bewertet werden können“, begründet das Institut seine Entscheidung, einen Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen zu vergeben.
Die Nutzenbewertung erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das IQWiG hatte den Vorbericht im September 2021 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. © hil/aerzteblatt.de

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