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Politik

Kappert-Gonther: Assistierten Suizid ermöglichen, nicht fördern

Montag, 21. Februar 2022

Kirsten Kappert-Gonther (grüne) /picture alliance, Flashpic, Jens Krick

Frankfurt – In der Diskussion über eine Neuregelung der Sterbehilfe hat sich die stellvertretende Vorsit­zende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), für eine Stärkung der Suizidprävention ausgesprochen. „Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“, sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Die Grünen-Politikerin forderte eine 24-Stunden-Hotline für Menschen in einer suizidalen Krise. „Wenn Brücken und Hochhäuser gut gesichert sind, gibt es weniger Suizide“, sagte Kappert-Gonther. Sie wider­sprach der These, dass weniger Menschen sich auf brutale Weise das Leben nehmen, wenn der Zugang zum assistierten Suizid einfacher ist: „Je einfacher der Zugang zu Suizidmitteln ist, desto mehr Suizide gibt es.“

Mit den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) hat sie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der assistierten Suizid erlaubt, wenn ein Facharzt in zwei Untersuchungen im Abstand von drei Monaten bestätigt, dass die Entscheidung frei­willig, ernsthaft und dauerhaft ist. Anderenfalls drohen für die Förderung des Suizids einer anderen Person bis zu drei Jahre Freiheitsentzug.

Bis Februar 2020 stand die auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe unter Strafe, das Bundesverfas­sungs­­gericht hat die Norm für verfassungswidrig erklärt. Noch aus der vergangenen Legislaturperiode gibt es zwei Gesetzentwürfe, die Suizidbeihilfe nicht sanktionieren wollen.

Eine Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) fordert ein Sterbehilfegesetz jen­seits des Strafrechts. Helling-Plahr kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Gruppe um Kappert-Gonther „Menschen, die bereit sind, betroffenen Patienten zu helfen, erneut kriminalisiert“.

Sie befürchtet Rechtsunsicherheit für Angehörige und Ärzte. „Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod darf aber nicht abermals faktisch leerlaufen“, sagte Helling-Plahr der Zeitung. Auch die Grünen-Politike­rinnen Renate Künast und Katja Keul wollen Beratungspflichten außerhalb des Strafrechts regeln.

Man müsse die freie Entscheidung eines Menschen respektieren, sagte Künast der Zeitung. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sei „definitiv kein Fall fürs Strafgesetzbuch und kein Fall für Psychiater“. © kna/aerzteblatt.de

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