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Europäisches Patent auf Genschere nach Einspruch korrigiert

Dienstag, 22. Februar 2022

/Jacqueline Weber, stock.adobe.com

München – Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent auf die Gen-Schere Crispr-Cas (EP 3401400) korrigiert. An den Ansprüchen sind die beiden Forscherinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doud­na beteiligt, die für das biotechnische Verfahren 2020 den Nobelpreis für Chemie erhalten haben.

Wie der Verein Testbiotech heute in München mitteilte, wurden mit dem Patent zunächst verbundene Ansprüche auf Zellen von Menschen, Tieren und Pflanzen gestrichen sowie Eingriffe in die menschliche Keimbahn ausdrücklich ausgenommen.

Testbiotech hatte nach eigenen Angaben unter anderem deshalb Einspruch eingelegt, weil eine kommer­zielle Verwendung menschlicher Embryonen zuvor nicht eindeutig ausgenommen worden sei, obwohl dies vom Gesetz verlangt werde.

„Wir freuen uns, dass wir dazu beitragen konnten, die ethischen Grenzen im Patentrecht zu stärken“, er­klärte Christoph Then von Testbiotech. In Bezug auf den Tierschutz sieht der Verein jedoch weiter Klä­rungsbedarf. Testbiotech rechnet nach eigenem Bekunden mit weiteren Beschwerden gegen die aktuelle Entscheidung.

Mit der Genschere Crispr-Cas lässt sich das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Menschen gezielt verändern. Einzelne Gene oder kleinste DNA-Bausteine können mit Hilfe zelleigener Enzyme eingefügt, verändert oder ausgeschaltet werden.

An die Entwicklung knüpfen sich große Hoffnungen auf Fortschritte in Wissenschaft, Pflanzen- und Tierzucht sowie in der Bekämpfung schwerer Krankheiten. © kna/aerzteblatt.de

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