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Ärzteschaft

Gebrauch von Gesundheitsdaten: Auf den Nutzen für die Versorgung kommt es an

Mittwoch, 2. März 2022

/maxsim, stock.adobe.com

Brüssel/Berlin – Das Entscheidende bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist der Nutzen für die Versorgung der Menschen. Das hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, gestern bei einer Online-Veranstaltung des Arbeitskreises Gesundheit der Vertretungen der deutschen Länder bei der Europäischen Union (EU) betont.

Nötig sei eine breite Debatte unter Fachkräften im Gesundheitswesen und in der Gesellschaft allgemein, zu welchen konkreten Zwecken Prozesse im Gesundheitswesen digitalisiert und Daten erhoben und gespeichert werden sollen. Dieser Diskussion mangele es oft an „inhaltlicher Substanz“ kritisierte der KBV-Vize. Für die Akzeptanz und damit auch für den langfristigen Erfolg von Digitalisierungsprojekten sei es aber sehr wichtig, weniger das „Was ist machbar?“ zu diskutieren als die Frage „Was ist sinnvoll?“

Der stellvertretende KBV-Vorsitzende betonte aber gleichzeitig, dass die Digitalisierung in vielen Bereichen der Versorgung ein großes Potential für Verbesserungen habe. Eine rein technische Diskussion über die Umsetzung gefährde jedoch die Akzeptanz und damit den Erfolg.

Hofmeister wies außerdem daraufhin, dass Standardisierungen auf europäischer Ebene gewährleisten müssten, dass die Länder weiterhin eigene regionale Formen bei der Versorgung umsetzen könnten. Nicht die Technik und Standards dürften die Versorgung gestalten, sondern sie müssten sich den Versorgungszielen unterordnen, betonte er.

Hofmeister erläuterte auf der Veranstaltung, dass die Patienten richtigerweise selbst entscheiden sollten, welche ihrer Daten erfasst und übermittelt würden. Das bedeute aber, dass Ärzte nicht sicher sein könnten, dass zum Beispiel eine elektronische Patientenakte alle relevanten Informationen enthalte, die sie für eine adäquate Behandlung benötigten. „Die Kunst der Anamnese bleibt bestehen“, betonte Hofmeister.

Über die Entwicklung von Medizinischen Informationsobjekten (MIOs) als Basis für die Standardisierung von Gesundheitsdaten informierte auf der Veranstaltung Bernd Greve, Dezernent IT der KBV. Greve ist auch Geschäftsführer der KBV-Tochter mio42, welche die Informationsobjekte entwickelt.

Die MIOs dienen dazu, medizinische Daten nach einem festgelegten Format zu dokumentieren. Bei den MIOs gehe es um „Interoperabilität durch Standardisierung“, so Greve. Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollten Informationen lesen, bearbeiten und austauschen können, unabhängig vom System. Bislang seien in Deutschland die Akteure in ihren Sektoren – zum Beispiel der ambulanten und der stationären Versorgung – dafür zuständig gewesen, Daten in ihrem Sektor austauschen zu können.

Mittels der MIOs soll dies sektoren- und berufsübergreifend möglich werden. Die Überwindung der Sektorengrenzen sei also ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung der Informationsobjekte. Dazu würden bei der MIO-Entwicklung die relevanten Akteure aus dem Gesundheitswesen frühzeitig eingebunden, die Objekte würden mit anderen Initiativen wie der Medizininformatik-Initiative abgestimmt und nach Entwicklung zur Kommentierung bereitgestellt. Beispiele für MIOs seien unter anderem der Impfpass, das Kinder-Untersuchungsheft, eine Patientenkurzakte und der Krankenhaus-Entlassbrief.

Greve wies daraufhin, dass einige der von der KBV zu entwickelnden MIOs explizit für den grenzüberschreitenden Gebrauch vorgesehen seien – zum Beispiel die Patientenkurzakte.

Eine Einführung in den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Heath Data Space) gab im Anschluss Hugo van Haastert, „Strategic advisor Digital“ bei der Europäischen Kommission. Ein gemeinsamer europäischer Datenraum auch im Gesundheitssektor sei eine der Prioritäten der Kommission für die Jahre 2019 bis 2025. Im Augenblick bestünden aber noch gravierende Probleme: Zum Beispiel hätten die Patienten oft nur wenig Kontrolle und Einblick in ihre Gesundheitsdaten.

Die Gesetzgebung zur Datenerhebung und -nutzung in der Ländern der EU unterscheide sich voneinander und es gebe unterschiedliche Regeln dazu, wie Gesundheitsdaten weiterverwendet würden, zum Beispiel für die Forschung und zur Steuerung der Versorgung. „We see a lot of fragmentation“ umriss van Haastert das augenblickliche Problem. © hil/aerzteblatt.de

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