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Bundesärzte­kammer-Präsident kritisiert Umsetzung des Mutterschutzgesetzes in Kliniken

Montag, 7. März 2022

/Rostislav Sedlacek, stockadobecom

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, kritisiert, dass viele Kliniken bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes zu rigide vorgingen. Dies habe zur Folge, dass Frauen in der Schwangerschaft zu oft und zu pauschal von Aufgaben entbunden würden, die für ihre ärztliche Weiterbildung relevant seien, sagte Reinhardt in einer neuen Folge des BÄK-Podcasts „Sprechende Medizin“.

Er betonte, die BÄK wehre sich zusammen mit dem Deutschen Ärztinnenbund (DÄB) und anderen gegen dieses Vorgehen. Auch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sei hier bereits eingebunden. Gege­benenfalls sei hier eine Klarstellung des Gesetzgebers nötig, so Reinhardt.

Laut dem Podcast sind 66 Prozent der Medizinstudierenden in Deutschland Frauen, aber nur 15 Prozent der leitenden Positionen in Kliniken mit Frauen besetzt.

Die Gründe dafür sind laut Reinhardt vielfältig – neben der Klarstellung zum Mutterschutzgesetz sei unter anderem wichtig, flexible Arbeitszeitmo­delle auch in Führungspositionen zu fördern.

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Ein Beispiel seien Job-Sharing-Modelle auch auf Chefarztebene. Solche Vorhaben seien aber immer mit einem erhöhten Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Reinhardt regt daher in dem Podcast Strukturzuschläge für Kliniken an, die solche Modelle förderten.

Andernfalls laufe die Gesellschaft Gefahr, dass viele hoch ausgebildete Ärzte und Ärztinnen nicht mehr in der Patientenversorgung arbeiteten wollten, sondern sich alternative Berufsfelder suchten, in denen solche Arbeitszeitmodelle leichter umsetzbar seien.

Laut Reinhardt besteht das Geschlechtergefälle auch in der Berufspolitik. Der BÄK-Präsident appelliert daher an Ärztinnen, sich hier vermehrt einzubringen. © hil/aerzteblatt.de

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