Politik
Testphasen zum E-Rezept und zur eAU laufen weiter
Donnerstag, 10. März 2022
Berlin – Die Testphasen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie zum E-Rezept laufen „intensiv“ weiter und wurden nicht gestoppt. Dies wird in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die Gesellschafter der gematik betont, welches dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Das BMG habe zwar die zum 1. Januar 2022 vorgesehene verpflichtende Einführung des E-Rezeptes gestoppt – dies solle aber der Sammlung zusätzlicher Erfahrungen und der Optimierung im Rahmen einer verlängerten Testphase dienen. Die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes werde, so heißt es in dem Schreiben, „schrittweise“ erfolgen, sobald die gemeinsam mit der Selbstverwaltung vereinbarten Qualitätskriterien erreicht werden. Das genaue Verfahren zum Roll-Out werde gemeinsam mit den Gesellschaftern der gematik noch festgelegt.
Auch bei der eAU laufe die Testphase trotz des Stopps der für den 1. Juli geplanten zweiten Stufe der eAU-Umsetzung weiter, betont das BMG. Ursprünglich war für dieses Datum der Start der digitalen Weiterleitung von AU-Daten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber vorgesehen. Diese Stufe solle nun zum 1. Januar 2023 „Verbindlichkeit erlangen“.
Der Roll-Out der ersten eAU-Stufe – die Übertragung der eAU aus den Arztpraxen an die Krankenkassen – laufe bereits und solle bis zum 1. Juli 2022 abgeschlossen sein, so das BMG. Laut den Angaben des Ministeriums würden bereits jetzt „mehr als 20 %“ der Bescheinigungen elektronisch zu den Kassen übertragen.
In dem Schreiben wird zudem auf einen „Strategieprozess“ verwiesen, in dessen Rahmen „in den kommenden Wochen“ insbesondere mit Blick auf die elektronische Patientenakte (ePA) Prozesse identifiziert werden sollen, welche den Nutzen der ePA zu stärken in der Lage sind. Hierbei werde man vor allem die Verfügbarkeit von strukturierten Daten für Hebung der Versorgungsqualität in den Blick nehmen.
Dies umfasse die Optimierung der Entwicklung, Spezifikation und Verantwortlichkeiten – diese liegt zur Zeit bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) – bezüglich der Medizinischen Informationsobjekte (MIO).
Man werde seitens des BMG Wert darauf legen, dass Anwendungen nur ausreichend erprobt in den flächendeckenden Roll-Out gehen, so die Zusicherung. Zudem solle „selbstverständlich“ der jeweilige konkrete Mehrwert sowie die Nutzerakzeptanz im Blick behalten werden.
Die Klarstellung des BMG erfolgte, nachdem es zuvor zu Unklarheiten bezüglich der weiteren Umsetzung von E-Rezept und eAU gekommen war. Im Rahmen einer KBV-Diskussionsrunde hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gesagt, er habe die Umsetzung zunächst gestoppt. Nicht 100-prozentig ausgereifte technische Lösungen dürften nicht in die Fläche ausgerollt werden.
Auch er verwies auf eine „Strategiebewertung“ bezüglich der Digitalisierung sowie darauf, dass für ihn Arbeitserleichterung und konkreter Nutzen der Anwendungen im Vordergrund stünden.
Mehr Transparenz im Zusammenhang mit der Umsetzung des E-Rezeptes soll ein neues Portal der gematik bieten. Dieses Portal soll den Arztpraxen und Krankenhäusern einen Überblick verschaffen, wo die Softwareanbieter bei der Einführung des E-Rezepts stehen.
Ziel sei es, so die gematik, dass alle beteiligten Akteure regelmäßig aktuelle Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern. Die Übersicht soll laufend – je nach Rückmeldung der Softwareanbieter – aktualisiert und erweitert werden.
Die gematik verweist nochmals darauf, dass seit Dezember 2021 die Teilnahme an der erweiterten E-Rezept-Testphase beziehungsweise Pilotphase grundsätzlich allen Softwareanbietern offensteht. © aha/aerzteblatt.de

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