Ärzteschaft
Fertilitätserhalt: Bundesärztekammer veröffentlicht überarbeitete Richtlinie
Freitag, 11. März 2022
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die aktualisierte „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ mit Heft 10 des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) veröffentlicht. Eingang in die Fortschreibung fanden auch die neuen Regelungen zur Kryokonservierung von Keimzellen vor einer Krebstherapie.
Die Novelle stellt jetzt den aktuellen Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Kryokonservierung von weiblichen und männlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe wegen keimzellschädigender Therapie oder bei angeborenen (genetischen) Erkrankungen mit einem hohen Risiko für eine Fertilitätseinschränkung fest. Zudem wurden im Rahmen der Fortschreibung redaktionelle Anpassungen der Richtlinie vorgenommen.
Nötig wurden die Änderungen durch das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz. Denn damit wurde der Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf die Kostenübernahme einer Kryokonservierung von Keimzellen oder Keimzellgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie eingeführt. Bevor Betroffene jedoch fertilitätserhaltende Maßnahmen wegen einer keimzellschädigenden Therapie in Anspruch nehmen können, muss eine ärztliche Beratung erfolgen.
Richtlinie zur assistierten Reproduktion: Fertilitätserhalt im Fokus
Die Bundesärztekammer hat die „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ fortgeschrieben. Eingang fanden auch die neuen Regelungen zur Kryokonservierung von Keimzellen vor einer Krebstherapie. Es ist eine Erfolgsgeschichte: Mehr als 80 Prozent der Krebserkrankten im jüngeren Lebensalter sind derzeit heilbar, sie haben Aussicht auf [...]
Der Frage, wie diese aussehen sollte, ging der Ständige Arbeitskreis „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer unter Federführung von Jan-Steffen Krüssel vom universitären interdisziplinären Kinderwunschzentrum Düsseldorf (UniKiD) nach. Bei der Fortschreibung der Richtlinie legten die Experten einen besonderen Fokus auf die Information und Aufklärung der Betroffenen.
Reproduktionsmedizinische Eingriffe und die Kryokonservierung von Keimzellen oder Keimzellgewebe beinhalteten im Vorfeld einer keimzellschädigenden Therapie für die Betroffenen sehr sensible und emotional belastende Aspekte, erläuterte Krüssel dem Deutschen Ärzteblatt.
Zu den medizinischen Fragestellungen, wie altersentsprechende Untersuchungen, mögliche genetische Dispositionen, differenzierte biologische Merkmale, mögliche Risiken sowie psychische Belastungen der Patientinnen und Patienten, kämen komplexe rechtliche Regelungen hinzu. „In der Information und Aufklärung müssen all diese Faktoren berücksichtigt werden“, so der Reproduktionsmediziner.
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„Angesichts dieser Ausgangslage soll die Richtlinie die verschiedenen Regelungen auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene konkretisieren und den Beteiligten somit die notwendige Rechtssicherheit geben.“
Mit der vorliegenden umgeschriebenen Richtlinie übernimmt die Ärzteschaft weiterhin Verantwortung in einem Bereich, der durch unterschiedliche Belange, resultierend aus vielen eingebundenen medizinischen Disziplinen, heterogenen soziokulturellen Hintergründen und enormen medizinischen Fortschritten eine besonders differenzierte Betrachtung erfordert.
So geht das ärztliche Handeln in der Reproduktionsmedizin Hand in Hand mit vielen Regelungen, die unter anderem vom Verfassungsrecht, Sozialrecht, Transplantationsgesetz, Familienrecht sowie ärztlichem Berufsrecht geprägt werden. © ER/aerzteblatt.de

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