Politik
Kabinett beschließt Verträge für Impfstoffversorgung im Pandemiefall
Mittwoch, 16. März 2022
Berlin – Das Bundeskabinett hat beschlossen, mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Coronaimpfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 abzuschließen. Bei den Unternehmen handelt es sich um Biontech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT Dessau.
Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit den Unternehmen verhandelt.
Die Verträge gewähren der Bundesregierung im Falle des Andauerns der COVID-19-Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen und sollen so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation treffen. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung.
„Wir haben die Lehren aus der Coronapandemie und der anfänglichen Impfstoffknappheit gezogen: Mit den Verträgen sichern wir die Impfstoffproduktion und -versorgung für die kommenden Jahre und treffen Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne).
Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwies auf die nun erzielte Planungssicherheit. Man stelle sicher, dass die Bevölkerung künftig schnell mit Impfstoff versorgt werden kann.
Die vor einem Jahr im BMWK eingerichtete Taskforce Impfstoffproduktion unter der Leitung von Christoph Krupp hat durch die Ausarbeitung der Pandemiebereitschaftsverträge ihr Mandat erfüllt. Das Mandat der Taskforce endet zum 31. März 2022.
Die weitere Verwaltung und das Management übernimmt nun das im Zuge der Pandemie errichtete Zentrum für Pandemieimpfstoffe und -Therapeutika beim Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) im Zuständigkeitsbereich des BMG. Im nächsten Schritt sollen mit den fünf Unternehmen die Pandemiebereitschaftsverträge unterzeichnet werden.
Die im Zuge der Coronapandemie neu geschaffenen Produktionskapazitäten sollen durch die Pandemiebereitschaftsverträge gesichert werden, so dass auch für die kommenden Jahre schnell und ausreichend Impfstoff verfügbar ist.
Hierbei zahlt der Bund den Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Bereitschaft ein jährliches Bereitschaftsentgelt dafür, dass die Kapazitäten erhalten und im Abruffall zeitnah für die Produktion von ausreichend Impfstoff für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Der Bund rechnet dafür mit Kosten von bis zu 2,861 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2029. © dpa/EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema




Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.