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Politik

Lauterbach kündigt Reform des diagnosebezogenen Fallpauschalen­systems an

Donnerstag, 17. März 2022

Podiumsdiskussion im Rahmen des DRG-Forums 2022. /Screenshot DÄ

Berlin – Das diagnosebezogene Fallpauschalensystem (DRG) in den Krankenhäusern soll zeitnah refor­miert werden. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute im Rahmen des Kranken­hauskongresses DRG-Forum 2022 angekündigt.

Lauterbach verwies darauf, dass mit der Ausgliederung der Pflege aus dem DRG-System bereits erste Schritte eingeleitet worden seien. Die kommenden Schwerpunkte werde man gemeinsam mit der noch einzusetzenden Reformkommission insbesondere auf die Bereiche Pädiatrie und Geburtshilfe legen.

Um die künftige Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft ging es auch in einer Diskussionsrunde zum Thema. Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sagte, leider sei angesichts der Coronapandemie in diesem Bereich „einiges auf der Strecke geblieben“.

Es bestünden große Strukturprobleme, trotz erster initiierter Ansätze. Dringend notwendig sei beispiels­weise eine Ausfinanzierung der ambulant-stationären Versorgung. Sie sei deshalb gespannt auf die Um­setzung der Hybrid-DRG. Nötig sei zudem eine Reform des DRG-Systems, so Nonnemacher.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), warnte davor, bei kommenden Reformen nur Einzelmaßnahmen anzugehen. Er habe „große Sorgen“, dass auch in dieser Legislatur nur am System „herumgedoktert“ werde.

Grundsätzlich erwarte man von der Bund-Länder-Ebene eine „verlässliche Zielperspektive“ für die Kran­kenhäuser, unter dieser Bedingung sei man durchaus für Strukturanpassungen bereit. Gewisse Parallel- und Doppelstrukturen könne man angehen, die resultierenden Veränderungen müssten aber auch der Bevölkerung gut vermittelt werden.

Zwingend verbessern müsse man die Arbeitsbedingungen, andernfalls drohten noch massivere Personal­probleme als bereits derzeit vorhanden, so Gaß. Viel stärker als bislang müsse beispielsweise die Zu­sammenarbeit von ambulanten und stationären Strukturen ausgebaut werden.

Von einem „durchaus großen Reformpaket“ im Koalitionsvertrag sprach Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstands­mitglied im GKV-Spitzenverband. Die gezielte und bedarfsgerechte Ambulantisierung stelle dabei einen wichtigen Baustein dar.

Die geplante Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung griff sie mit dem Stichwort Vorhaltekosten auf. Denkbar sei aus Kassensicht, die Finanzierung solcher Kosten mit „qualitativen Strukturbeschreibun­gen“ zu verknüpfen und so den Wandel der Krankenhauslandschaft zu unterstützen. Bezüglich kommen­der Reformansätze verwies Stoff-Ahnis auf die schwierige Finanzlage der Krankenkassen.

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), warnte in diesem Zusammenhang davor – trotz „berechtigter Interessen“ der Kassen – das Thema Einsparungen in den Fokus möglicher Reformen zu stellen. Die Chance für eine umfassende Krankenhausreform sei da, die Akteure seien sich weitgehend einig – der Zeitpunkt müsse genutzt werden, so Gassen. © aha/aerzteblatt.de

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