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Telematik­infra­struk­tur: Ärzte müssen nun doch die Konnektoren austauschen

Donnerstag, 17. März 2022

/dpa

Berlin – Die Ärzte in Deutschland müssen sich darauf einstellen, die Konnektoren für den Zugang zur Telematikinfra­struk­tur (TI) auszutauschen. Das bestätigte die Gematik heute. Hintergrund ist, dass es offenbar keine Lösung gibt, um ohne Geräteaustausch die nach fünf Jahren ab­laufenden Stammzertifi­kate der Konnektoren zu ersetzen.

Laut Gematik müssen 130.000 Konnektoren ausgewechselt werden, wie sie dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mitteilte. 2022 sind es 15.150, im Jahr 2023 58.083 und 2024 54.914 Zertifi­kate. Betroffen sind alle drei Hersteller von Konnektoren.

Die Arztpraxen, die in den Jahren 2017 und 2018 Konnektoren gekauft haben, sind von dem Austausch in diesem und im nächsten Jahr betroffen. Bei später produzierten Konnekto­ren laufe diese entsprechend später ab, hieß es. Nach 2024 sei das Ziel, Konnektoren nicht mehr zu tauschen, sondern die Nutzer in die TI 2.0 migrieren.

Das Problem, dass die Stammzertifi­kate nach fünf Jahren ablaufen, ist nicht neu. Bisher war es aber das Ziel der Bundesregierung, den Austausch der Konnektoren zu verhindern. Das verdeut­licht bereits eine Antwort der Bundesregie­rung auf eine Kleine An­frage der Grü­nen im Bun­destag von Ende 2020.

Die Regierung versi­cherte darin, dass die Gematik derzeit an „verschiedenen technischen Lö­sun­gen“ ar­beite, mit denen ein „Konnektoraustausch mit Ablauf der Zertifikate vermieden wer­den kann“, hieß es.

Ein Lösungsfindung könne aber nur zusammen mit den Herstellern der Konnektoren gelingen, teilte die Gematik dem Deutschen Ärzteblatt damals auf Nachfrage mit. „Die Gematik erarbeitet daher gemeinsam mit den Herstellern Lösungen, um einen reibungslosen Betrieb von Praxen und Krankenhäuser auch über das Laufzeitende der Zertifikate hinaus sicherzu­stellen“, so der Gematik-Sprecher im November 2020.

Eine Lösung scheint es nun nicht gegeben zu haben. Denn heute bestätigt die Gematik, dass die Konnek­toren doch noch einmal ausgetauscht werden müssen. „Um schnell und problemlos in die TI 2.0-Welt zu gelangen, sollte auf sichere, beherrschbare und bereits etablierte Technologie gesetzt werden“, so die Gematik. Dazu gehören „nach jetzigem Entwick­lungs­­stand auch die Konnektoren“. Diese würden in der Umstellungsphase, in der TI 1.0 und TI 2.0 ne­benein­ander existierten, im Einsatz.

„Um die Kontinuität des Betriebes auch beim Übergang zur TI 2.0 abzusichern und aufwendige Zwi­schen­­lösungen zu vermeiden, hat sich in der Abstimmung aller Beteiligten ein Hardwaretausch als ins­gesamt sicherste Lösung herausgestellt“, erklärte die Gematik auf Nachfrage des Deutschen Ärzte­blat­tes.

Die Gründe lägen nicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder der IT-Si­cherheit. Die Gesellschafter – 51 Prozent der Anteile an der Gematik hält der Bund, der Rest teilt sich auf Ärzte-, Kassen sowie Apothekenvertreter auf – hätten sich vielmehr für eine „sichere/risikoarme Umsetzung entschie­den“.

Die Pläne, ab 2025 eine webbasierte Anwen­dung ohne Konnektoren auf die Schiene zu setzen, soll un­verändert bestehen bleiben. Laut Gematik wird die Entwicklung zur TI 2.0 nicht gefährdet und verschiebt sich auch durch den Tausch der Konnektoren nicht.

Der ursprüngliche Plan sieht damit weiter vor, dass die Konnektoren als Hardware für den Zugriff auf die TI 2.0 nicht mehr erforderlich sein werden. Bis Ende 2025 ist geplant, die TI-Dienste direkt über das In­ter­net zu erreichen. Die­se und weitere Änderungen sind Teil der Modernisie­rung der TI, beschlossen am 29. September des vergangenen Jahres von der Gesellschafterversammlung der Gematik.

Wie die Finanzierung des Konnektoraustauschs aussehen soll, scheint noch nicht im Detail geregelt. Die Gematik teilte dazu lediglich mit, für diese Frage seien die Gesellschafter der Gematik zuständig.

„Es gibt eine aktuell geltende Finanzierungsvereinbarung. Alle weiteren Entwicklungen, zum Beispiel in Bezug auf PTV 5 unterliegen der Regelungshoheit der Bundesmantelvertragspartner.“ Betroffenen Ärzten empfehle man „bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nach dem Stand der Verhandlungen zu fragen“.

© may/aerzteblatt.de

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