Ärzteschaft
Keine Honorareinbrüche infolge der Pandemie
Donnerstag, 17. März 2022
Berlin – Die Pandemie hat keine negativen Folgen für die Honorarumsätze in den Praxen gehabt. Das schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf den Honorarbericht für das 4. Quartal 2020.
Demnach sind die Honorarumsätze im Pandemiejahr 2020 sogar trotz rückläufiger Fallzahlen leicht gestiegen. Laut KBV wuchs der Honorarumsatz je Arzt im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 im Durchschnitt um 3,1 Prozent. Im hausärztlichen Bereich lag das Plus bei 2,2 Prozent, im fachärztlichen Bereich bei 3,6 Prozent je Arzt.
Etwas höhere Zuwächse verbuchten demnach die Psychotherapeuten: Der Umsatz der ärztlichen Psychotherapeuten je Arzt stieg gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 6,7 Prozent, der psychologischen Psychotherapeuten um 5,5 Prozent je Therapeut.
„Diese Honorarentwicklung war nur durch die erhebliche Mehrarbeit möglich, die die Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxisteams seit Beginn der Pandemie leisten“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Die Zahlen zeigten auch, dass massive Honorareinbrüche hätten verhindert werden können.
Dazu hat laut KBV der Rettungsschirm der Bundesregierung beigetragen, mit dem Verluste hätten abgefedert werden können. Insbesondere zu Beginn der Pandemie waren die Fallzahlen erheblich eingebrochen. Gleichzeitig hatten die Praxen deutlich mehr zu tun als vor der Pandemie.
Ärzte und Psychotherapeuten haben Gassen zufolge schnell auf die veränderte Situation reagiert und zum Beispiel Infektionssprechstunden, Telefonkonsultationen und Videosprechstunden angeboten, um die Patienten weiter zu versorgen. Dies habe sich wesentlich auf die Honorarumsätze ausgewirkt – ebenso wie die vielen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit Corona.
Die Gesamtvergütung ist dem Bericht nach im Jahr 2020 auf 42,7 Milliarden Euro an (+ 5,1 Prozent) angewachsen. Ein Plus von 24 Prozent wurde laut KBV bei den extrabudgetären Leistungen verzeichnet. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) sank um 5,7 Prozent. Die KBV begründet das vor allem mit der Bereinigung um die Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
Denn ein Grund für die Honorarzuwächse außerhalb der MGV ist, dass TSVG-Leistungen wie die Behandlung von Patienten, die über die Terminservicestellen in die Praxis oder in die offenen Sprechstunden kommen, extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet werden. Zusätzliche Leistungen infolge der Pandemie trugen ebenfalls zu dem Plus bei.
Die KBV wies darauf hin, dass die Ergebnisse der Honorarverteilung für das vierte Quartal und ebenso für das gesamte Jahr 2020 vor allem coronabedingt nur eingeschränkt mit denen des Vorjahreszeitraums 2019 vergleichbar seien. Zu den Gründen gehört, dass sich das Versorgungsgebot infolge von Corona verändert hat. Auch flossen Ausgleichzahlungen bei pandemiebedingten Honorareinbußen.
Darüber hinaus stellt die KBV klar, dass es sich bei den Honorarumsätzen nicht um das Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten handet. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der GKV-Versicherten Patienten. © EB/aerzteblatt.de

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