Ärzteschaft
Kriedel: eAU und E-Rezept noch nicht reif für den Regelbetrieb
Freitag, 18. März 2022
Berlin – Angesichts des näher rückenden Starttermins der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneut die Bedeutung einer funktionsfähigen Technik unterstrichen.
In einem Videointerview riet KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel Arztpraxen, die erforderlichen Komponenten zeitnah zu beschaffen und zu testen. Laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll die eAU ab 1. Juli zum Einsatz kommen. Für das elektronische Rezept (E-Rezept) gibt es dagegen noch keinen festen Starttermin.
Kriedel zufolge könnte die Zeit bis 1. Juli ausreichen, die Technik bereitzustellen und funktionsfähig zu machen. Wenn alles klappt, könnten Arztpraxen AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen übermitteln oder zumindest den neuen Ausdruck, den sogenannten Stylesheet, nutzen. „Dort, wo es nicht klappt, kann weiter das Muster 1 verwendet werden“, so der KBV-Vorstand.
Eine „ganz andere Baustelle“ sei das E-Rezept, sagte Kriedel. Hier müssten noch mehr technische Komponenten und Prozesse perfekt aufeinander abgestimmt sein. Neben den Ärzten seien Apotheker, Patienten und Krankenkassen beteiligt. „Der Apotheker muss in der Lage sein, das Rezept abzurufen, was der Patient ihm in Form eines QR-Codes oder der App gibt“, verdeutlichte er. Dieses Zusammenspiel müsse jetzt ausreichend getestet werden.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die KBV dafür aus, Testregionen festzulegen und den Prozess zu evaluieren. „Wir wollen wissen, warum ein Rezept gut versandt worden ist oder wenn es hakt, woran hat es gehakt“, betonte Kriedel und fügte hinzu: „Das ist eine Anwendung, die muss in der Praxis laufen.“ Deshalb fordere die KBV einen „geregelten, wissenschaftlich begleiteten Modellversuch“.
Kriedel zeigte sich zufrieden, dass die Politik erkannt habe, dass eine Massenanwendung mit über 600 Millionen Rezepten pro Jahr reibungslos funktionieren müsse. „Und deshalb sind wir froh, dass es keine verpflichtende Terminierung gibt, sondern dass der Zeitpunkt der flächendeckenden Einführung davon abhängig gemacht wird, wie die Testergebnisse aussehen werden.“
Das E-Rezept wird seit Beginn dieses Jahres bundesweit in einer verlängerten Testphase unter Koordination der Gematik erprobt. Die Teilnahme an dieser Erprobung ist grundsätzlich für alle Praxen möglich.
Sie sollte jedoch im Vorfeld mit dem Hersteller des eigenen Praxisverwaltungssystems besprochen werden. Dieser prüft, ob die Praxis alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und begleitet die Einführung. So können die teilnehmenden Praxen sich frühzeitig auf die kommende flächendeckende Einführung vorbereiten. © hil/sb/aerzteblatt.de

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